Es ist der wichtigste Umschlagplatz für Ihr Geld: das Girokonto. Viele Banken verlangen Kontoführungsgebühren. Doch es gibt auch kostenlose Alternativen.
Ohne Girokonto geht es nicht: Dort geht Gehalt ein, regelmäßige Ausgaben wie Miete, Strom und Abonnements gehen ab. Vor allem sogenannte Filialbanken verlangen jedoch nach wie vor Geld dafür, dass sie Ihnen das Girokonto und die damit verbundenen Funktionen zur Verfügung stellen, etwa Überweisungen oder Abhebungen. Die Rede ist von Kontoführungsgebühren.
Doch unter anderem dank des größeren Wettbewerbs auf dem Bankenmarkt, insbesondere dem Vormarsch von Onlinebanken wie ING, DKB oder Comdirect sowie Smartphone-Banken wie Bunq, C24 oder N26, müssen Sie als Verbraucher hohe Kontoführungsgebühren nicht mehr hinnehmen. t-online zeigt, auf welche Gebühren Sie besonders achten sollten – und wie Sie diese vermeiden.
Das variiert von Bank zu Bank. Üblich sind bei Filialbanken, also etwa Sparkassen, VR-Banken oder Großbanken wie der Deutschen Bank oder Commerzbank, zwischen fünf und zehn Euro reine Kontoführungsgebühr pro Monat.
Dazu kommen oft weitere Gebühren für mit dem Konto verbundene Dienstleistungen wie Überweisungen oder Geldabheben an institutsfremden Automaten oder mit Kreditkarte. Auch Karten wie die Girocard, Debitkarten oder Kreditkarten kosten im Allgemeinen eine jährliche zweistellige Gebühr. Diese Posten zählen im weiteren Sinne zu den Kontoführungsgebühren.
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Wie viel genau Ihr Konto kostet, erfahren Sie im Kleingedruckten der Vertragsunterlagen, im Preisaushang in der Bank oder im Preis- und Leistungsverzeichnis. Letzteres ist auf den Internetseiten der Banken nicht immer leicht zu finden. Ein Trick ist, den Namen Ihrer Bank und „Preis- und Leistungsverzeichnis“ direkt so bei Google einzugeben.
Alternativ können Sie die Höhe der Kontogebühren auch auf Ihrem Kontoauszug prüfen, denn die Kosten werden Ihnen – meist vierteljährlich – von Ihrem Kontostand abgezogen. Gut zu wissen: Einige Banken haben im Laufe der Jahre ihre Gebühren angehoben – diese Erhöhungen treffen auch Bestandskunden.
Allerdings können Banken seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April 2021 nicht einfach so Gebühren erhöhen und das Schweigen des Kunden als „Ja“ werten, sondern sie müssen für Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine aktive Zustimmung einholen (BGH, Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20).
Für Sie bedeutet das: Achten Sie darauf, wenn Ihre Bank das nächste Mal die AGB ändert. Es könnte eine Gebührenerhöhung beinhalten. Möchten Sie dieser nicht zustimmen, gilt in der Regel eine mindestens zweimonatige Frist, bevor die Bank die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen beendet. Solange haben Sie Zeit, sich ein neues Girokonto zu suchen.
Vergleiche von Stiftung Warentest oder Verbraucherratgebern wie „Finanztip” oder „Finanzfluss” helfen Ihnen, ein günstiges Konto zu finden. Alternativ können Sie den BaFin-Kontenvergleich nutzen und aus rund 6.900 gelisteten Kontomodellen von über 1.100 Anbietern das passende Girokonto auswählen. Erfahren Sie hier mehr über das bundesweite Online-Portal, das Verbrauchern erstmals ermöglicht, alle Girokontenmodelle in Deutschland neutral und übersichtlich zu vergleichen.
Wenn Sie bereit sind, Ihre Bankgeschäfte online zu erledigen, kommen Direktbanken und neuerdings auch Smartphone-Banken infrage. Lesen Sie hier mehr zu fünf bekannten Direktbanken. Solche Banken betreiben keine Filialen und können so unter anderem bei Miete der Gebäude und Personal Geld einsparen. Viele Dienstleistungen werden zudem digital angeboten, was Zeit und Material spart.
Sollten Sie Bedenken wegen eines Kontowechsels haben, gibt es auch hier mittlerweile Hilfe. Banken und Sparkassen müssen einen kostenlosen Wechselservice anbieten. So muss sich Ihre neue Bank Ihre Daueraufträge zum neuen Konto umziehen und Sie dabei unterstützen, Vermieter oder Stromanbieter über den Kontowechsel zu informieren, etwa durch Musterschreiben.
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Selbst wenn die reine Kontoführung und Abhebungen umsonst sind, können Zusatzleistungen wie Kreditkarten etwas kosten. Die meisten Direktbanken knüpfen die Kontoführungsgebühren darüber hinaus mittlerweile oft an Bedingungen, etwa einen regelmäßigen Geldeingang: Sie müssen das Girokonto also als Gehaltskonto nutzen.
Die gängigsten Kostenpunkte bei Girokonten sind: