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Finanzen

So sparen Sie Aufwand und Steuern

wochentlich.deBy wochentlich.de11 November 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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So sparen Sie Aufwand und Steuern
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Frag t-online

Sparen für die Enkelkinder: Diese Steuerregel sollten Sie beachten


11.11.2025 – 07:41 UhrLesedauer: 4 Min.

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Mit den Enkelkindern spielen: Immer mehr Großeltern legen etwas Geld für die Enkel an. Wann und wie müssen die Gewinne dann versteuert werden? (Quelle: Paperkites/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um das ETF-Sparen für die Enkel und die Steuer.

Auch eine t-online-Leserin hat diesen Weg gewählt und spart seit fünf Jahren über einen ETF-Plan Geld für ihre Enkelkinder an. Jetzt fragt sie sich allerdings, wie die Erträge versteuert werden müssen: „Gibt es einen Sparplan, der steuerfrei ist?“ Die kurze Antwort vorweg: Komplett steuerfrei sind die Erträge aus einem ETF-Sparplan für die Enkelkinder nicht, aber es gibt hohe Freibeträge, die in den meisten Fällen ausreichen dürften.

Sparer, die Geld am Kapitalmarkt anlegen – sei es in Fonds, Anleihen, Aktien oder anderen Wertpapieren –, müssen auf die Kursgewinne und Dividenden Steuern zahlen. Diese sogenannte Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer und wird üblicherweise direkt von der Bank oder dem Broker direkt einbehalten.

Die Steuer fällt aber – je nachdem, ob man Anteile aus dem ETF verkauft oder weiter anspart – auf unterschiedlichem Wege an. Solange das Geld weiter in dem ETF liegt und die Anteile nicht in größerem Stil verkauft werden, gibt es eine jährliche Steuer auf Grundlage der sogenannten Vorabpauschale. Diese wird nicht nur bei ETFs, sondern allen Fonds fällig, und von Bank und Broker direkt einbehalten. Der Betrag fällt aber meist sehr gering aus.

Erst, wenn das Kind größere Beträge aus dem Sparplan entnehmen will, würde auf die (jetzt realen) Gewinne die eigentliche Abgeltungsteuer anfallen; bereits geleistete Steuern werden verrechnet.

Die gute Nachricht: Auf die ersten 1.000 Euro Gewinn verlangt der Fiskus keine Steuern, das ist der sogenannte Sparerfreibetrag. Auch die Vorabpauschale müssen Sie erst zahlen, wenn die Kursgewinne über dem Freibetrag liegen. Die Bank berücksichtigt das automatisch, wenn Sie einen Freistellungsauftrag für das Depot des Kindes einrichten. Sie zieht dann die Steuern erst ein, wenn der Freibetrag überschritten wurde.

Es gibt also keine Sparpläne für Kinder oder Enkelkinder, die gänzlich steuerfrei sind. Allerdings kann man bei langfristigen ETF-Sparplänen, wie solchen für die Enkelkinder, erst einmal davon ausgehen, dass lange „nur“ die Vorabpauschale fällig wird. Die volle Abgeltungsteuer zahlen Sie nur dann, wenn Anteile verkauft werden. Das passiert, wenn Sie bzw. das erwachsene Kind in größerem Stil Fondsanteile mit Gewinn verkaufen – zum Beispiel, um sich eine größere Anschaffung wie ein Auto oder den Führerschein zu leisten.

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