Das Optimum herausholen

Steuer-Endspurt: Diese 7 Maßnahmen lohnen sich 2025 noch

Aktualisiert am 28.11.2025 – 12:21 UhrLesedauer: 5 Min.

Paar bei Steuerplanung: Der Blick auf die anstehende Steuererklärung für 2025 kann sich schon frühzeitig lohnen. (Quelle: MilanMarkovic)

Das Jahr neigt sich dem Ende zu – doch einige wichtige Steuerkniffe funktionieren nur noch bis zum 31. Dezember. Wer jetzt die richtigen Schritte geht, spart 2025 bares Geld.

Das Jahr vergeht – und mit ihm die letzte Chance, noch schnell an den richtigen Stellschrauben für die Steuer zu drehen. Während viele bereits gedanklich in den Feiertagen stecken, lohnt sich jetzt noch einmal ein genauer Blick auf mögliche Optimierungen: Welche Ausgaben sind aus steuerlicher Sicht noch vor Jahresende sinnvoll? Wo bietet der Gesetzgeber Gestaltungsspielräume? Und welche Entscheidungen sollten unbedingt vor dem 31. Dezember fallen?

Hier sind sieben praxisnahe Tipps, mit denen Sie 2025 steuerlich noch etwas herausholen können.

1.230 Euro – so viel Steuerabzug nimmt der Fiskus schon unter dem Jahr automatisch von den Einkünften jedes Arbeitnehmers und jeder Arbeitnehmerin vor. Die Entlastung durch den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll dazu dienen, die Kosten abzufedern, die Beschäftigten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen – also etwa für den Arbeitsweg, die Arbeit im Homeoffice, Arbeitsmittel, Fort- und Weiterbildungen und so weiter.

Steffen Gall vom Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) sagt: „Doch wer nachweislich höhere berufsbedingte Ausgaben als 1.230 Euro im Jahr hat, kann die tatsächlichen Kosten geltend machen und ist nicht auf den Pauschbetrag beschränkt.“ Darum kann es sich lohnen, einmal nachzurechnen und beruflich bedingte Anschaffungen gegebenenfalls noch in diesem Jahr zu tätigen, falls der Schwellenwert fast erreicht oder bereits überschritten ist.

Sechs Euro beträgt die Homeofficepauschale für Beschäftigte für jeden Tag, an dem sie von zu Hause aus arbeiten. Für die einfache Wegstrecke des Arbeitswegs gibt es 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent. Reicht das schon aus, um die Marke zu reißen? Dann können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ohnehin geplante Anschaffungen noch in den Dezember vorziehen, um sicher vom steuerlichen Vorteil zu profitieren.

Denkbar für solche beruflichen Anschaffungen sind beispielsweise digitale Wirtschaftsgüter, wie Computer, Laptops, Tablets, Drucker oder Monitore. Der Vorteil dieser Güter laut Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL): Sie müssen nicht abgeschrieben werden, sondern können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. Es sei denn, die berufliche Nutzung des Geräts liegt etwa nur bei 70 Prozent. Dann sind auch die Kosten nur zu 70 Prozent abzugsfähig.

Sämtliche berufliche Aufwendungen gehören in die „Anlage N“ der Steuererklärung.

2. Handwerker für Dezember beauftragen

Leckt der Wasserhahn schon länger, muss die Heizung repariert oder eine Küche eingebaut werden? Wer für solche Tätigkeiten Handwerker ins Haus holt, kann Teile der Kosten von der Steuer absetzen. Maximal 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten sind bis zu einer Grenze von 1.200 Euro absetzbar. Maschinenkosten sowie Kosten für Verbrauchsmittel bleiben außen vor. Insbesondere, wenn 2026 weitere Handwerkerleistungen geplant sind, die die Grenze reißen können, kann es sich lohnen, zuvor anfallende Arbeiten noch im Dezember erledigen zu lassen – sofern möglich.

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