Wohngeld, Rente & Co
Nachzahlungen auf P-Konto: So schützen Sie Ihr Geld vor Pfändung
Aktualisiert am 18.11.2024 – 11:40 UhrLesedauer: 1 Min.
Werden etwa Sozialleistungen nachträglich ausgezahlt, kommt mitunter eine stattliche Summe zusammen. P-Konto-Inhaber sollten dabei eine Sache beachten.
Rente, Wohngeld, Kindergeld: Wer Leistungen wie diese beantragt, muss häufig damit rechnen, dass die Bearbeitung des Antrags etwas dauert. Wird er schließlich bewilligt, kann es deshalb dazu kommen, dass die erste Auszahlung größer ausfällt – weil die Nachzahlungen aus den Vormonaten gleich mit überwiesen werden.
Besonders aufmerksam sollten daher Schuldner sein, die solche Leistungen auf ihrem Pfändungsschutzkonto erhalten. Denn werden die dort hinterlegten Freibeträge überschritten, können Gläubiger das Geld pfänden.
Damit das nicht passiert, sollten Betroffene frühzeitig aktiv werden – und sich solche Zahlungen mithilfe einer Bescheinigung freistellen lassen. Schuldner können sich dafür etwa an die jeweils zuständige Behörde wenden. Hilfestellung können anerkannte Schuldnerberatungsstellen bieten.
Allerdings: In bestimmten Fällen müsse diese Bescheinigung ein Gericht ausstellen, sagt Silke Rey Romero von der Verbraucherzentrale NRW. Das sei insbesondere beim Wohngeld oder der Rente häufig der Fall.