Steuern, Strom, Verträge

Letzte Chance: So optimieren Sie jetzt noch Ihre Finanzen


29.11.2024 – 13:21 UhrLesedauer: 4 Min.

Paar kontrolliert Versicherungsverträge: Nutzen Sie den Dezember, um Ihre Finanzangelegenheiten zu optimieren und im neuen Jahr bares Geld zu sparen. (Quelle: miniseries)

Der Dezember ist die letzte Chance für Verbraucher, noch im laufenden Jahr ihre Finanzangelegenheiten des kommenden Jahres zu regeln. Nur wer jetzt handelt, kann noch Geld sparen.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein letztes Mal die Möglichkeit, einige finanzielle Angelegenheiten vor dem Jahreswechsel zu regeln. Dazu gehören etwa der Wechsel der Versicherung, um sich bessere Konditionen zu sichern, die Anpassung von Freistellungsaufträgen, um steuerliche Vorteile zu maximieren oder die Überprüfung und gegebenenfalls die Anpassung bestehender Verträge.

Wer jetzt aktiv wird, kann von finanziellen Vorteilen profitieren und sich optimal auf das neue Jahr vorbereiten. „Finanztip“ hat eine Liste mit Verbrauchertipps zusammengestellt, die sich besonders lohnen.

Um im nächsten Jahr mehr von der Steuererklärung zurückzubekommen, kann es sinnvoll sein, mit einigen Ausgaben über bestimmte Grenzen zu kommen. Bei den Werbungskosten gibt es beispielsweise Pauschbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, ohne dass Sie tatsächliche Ausgaben nachweisen müssen.

Um von zusätzlichen Steuervorteilen zu profitieren, müssen die tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen. Nur der Betrag, der über der Pauschale hinausgeht, führt zu einer weiteren Steuerersparnis.

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Bei den Krankheitskosten könne dies neben einer hohen Zahnarztrechnung etwa auch der Kauf einer Brille sein oder, um bei den Werbungskosten über die Pauschale von 1.230 Euro zu kommen, der Kauf eines Laptops oder eines Bürostuhls für den Job, erklärt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von „Finanztip“.

Nach Berechnungen von „Finanztip“ sind die Preise für die Kfz-Versicherung im Schnitt 26 Prozent teurer als vor einem Jahr. Viele Autofahrer können zum Jahreswechsel ihre Kfz-Versicherung kündigen und bei einem neuen Versicherer einsteigen. Der Stichtag für die Kündigung fällt in diesem Jahr erst auf den 2. Dezember – denn der sonst übliche 30. November ist ein Samstag.

Aber es gibt noch eine Chance. „Erhöht der Anbieter den Beitrag, haben Versicherungsnehmer zusätzlich zum ordentlichen Kündigungsrecht ein Sonderkündigungsrecht – und zwar mit einer Frist von einem Monat ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Schreiben des Versicherers erhalten“, erklärt Tenhagen. Das könne auch noch kurz vor Weihnachten sein.

Eine passende günstige Versicherung finden Autofahrer am ehesten, indem sie Preise auf Onlineportalen wie Verivox oder Check24 vergleichen. Oft lohnt es sich sogar, direkt auf den Webseiten der Anbieter individuelle Angebote einzuholen. So können Sie übrigens auch Geld sparen, ohne die Kfz-Versicherung zu wechseln.

Ein deutscher Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr zahlte im Juli 2024 im Schnitt 41,35 Cent pro Kilowattstunde Strom, oder umgerechnet 1.447 Euro pro Jahr. Tenhagen weist darauf hin, dass vor allem die Grundversorgung, eine Art Basistarif von lokalen Anbietern, teuer ist.

Laut dem Finanztip-Strompreisbarometer liegt der aktuelle Strompreis für empfehlenswerte Tarife mit zwölf Monaten Preisgarantie bei 32,7 Cent/kWh (Stand: 26. November 2024). Der Musterhaushalt könnte seine Stromkosten durch einen Wechsel des Stromanbieters um 303 Euro pro Jahr senken.

Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktien werden oft zum Jahreswechsel ausgeschüttet. Wer keinen Freistellungsauftrag hat, dem werden sofort 25 Prozent Abgeltungssteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer abgezogen. Erfahren Sie hier mehr, warum Sie jetzt Ihren Freistellungsauftrag prüfen sollten.

„Jeder Sparer kann 2024 1.000 Euro an Kapitaleinkünften steuerfrei einnehmen, Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung gemeinsam 2.000 Euro“, sagt Tenhagen. Diese Sparerpauschbeträge können Anleger aufteilen und mit Freistellungsaufträgen flexibel auf mehrere Banken verteilen. Zu viel gezahlte Steuern lassen sich später auch mit der Steuererklärung zurückholen.

Machen Anleger Gewinne, die über dem Sparerpauschbetrag liegen, müssen sie diese versteuern. Immerhin lassen sich mit Verlusten des einen Wertpapiergeschäfts die Gewinne eines anderen ausgleichen. Das senkt zumindest die Abgeltungssteuer.

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Verluste und Gewinne, die Anleger bei einer einzigen Bank machen, werden automatisch miteinander verrechnet. Bei mehreren Banken benötigen Anleger eine Verlustbescheinigung. Diese lässt sich bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragen und mit der kommenden Steuererklärung mit der Anlage KAP einreichen.

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