E-ID

Online-Personalausweis: Was Nutzer wissen sollten

Aktualisiert am 20.11.2024 – 10:29 UhrLesedauer: 4 Min.

Online-Personalausweis: Bei Ausweisen, die nach 2017 ausgestellt wurden, ist die Online-Funktion automatisch aktiviert. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa-bilder)

Die Ausweisfunktion des elektronischen Persos gewinnt an Popularität. Doch wie funktioniert die Aktivierung? Und wofür kann die E-ID genutzt werden?

Ein Bankkonto eröffnen, die neue SIM-Karte fürs Handy aktivieren oder ein Führungszeugnis beantragen. Im Alltag gibt es viele Dinge, für die man sich mit seinem Personalausweis legitimieren muss.

Immer mehr Firmen und Behörden akzeptieren hierfür auch die Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises. Doch wie der genau genutzt werden kann, welche Hilfsmittel notwendig sind und wo er funktioniert, ist vielen unklar.

Die Online-Ausweisfunktion verlängert den klassischen Perso in die digitale Welt und ermöglicht es, sich auch online zweifelsfrei zu identifizieren. Die Funktion wird auch E-ID genannt und kann bei allen neueren Personalausweisen genutzt werden. „Bei Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Personalausweis im Jahr 2017 oder später erhalten haben, ist der Online-Ausweis automatisch aktiviert“, erklärt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

„Wer den Personalausweis vor Juli 2017 erhalten hat, kann die Aktivierung des Online-Ausweises kostenlos im Bürgeramt vornehmen lassen“, so der Sprecher weiter. Zudem verfügen sowohl elektronische Aufenthaltstitel als auch E-ID-Karten für EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes über die Online-Ausweisfunktion.

Wer einen Perso mit aktivierter elektronischer Ausweisfunktion besitzt, muss die Funktion erst noch freischalten – entweder direkt beim Abholen auf dem Bürgeramt oder später daheim. Dazu hat man eine fünfstellige, sogenannte Transport-PIN erhalten. Ist die eingegeben, muss man aber noch etwas einstellen, um die Funktion dann auch nutzen zu können.

„Hierzu wird ein sechsstelliger PIN-Code benötigt, der für alle Authentifizierungsvorgänge verwendet werden kann“, erklärt Agnes Bührmann von der Unternehmensberatung Publicis Sapient. Zum Auslesen des E-Persos eignen sich NFC-fähige Smartphones oder auch externe Kartenlesegeräte. Sogenannte Smartcard-Lesegeräte sind ab circa 15 Euro erhältlich.

Das Smartphone als Kartenleser für den E-Perso: Das funktioniert mit fast allen modernen Telefonen. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa)

Neben der Transport-PIN hat man noch einen weiteren Code erhalten: die sogenannte PUK. Wie bei der SIM-Karte fürs Smartphone wird die PUK benötigt, wenn die PIN dreimal falsch eingegeben wurde. Und es gibt auch noch ein Sperrkennwort, das genannt werden muss, wenn man den E-Perso nach Diebstahl oder Verlust telefonisch sperren lassen möchte. Daher sollte der Brief mit all diesen Informationen gut aufbewahrt werden.

Der Online-Ausweis kann bei Behördengängen im Netz eingesetzt werden, aber auch für alle möglichen Dienstleistungen von Finanzen über Telekommunikation bis hin zur Gesundheit. „Wer ein Bankkonto eröffnen möchte, kann dies mit dem Online-Ausweis beispielsweise bei der ING oder bei Sparkassen machen“, nennt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums Beispiele. „Die Aktivierung einer SIM-Karte wiederum ist mit dem Online-Ausweis unter anderem bei Vodafone und Congstar möglich.“

Auch die Steuererklärung kann mit Hilfe des E-Persos verschickt werden. Weitere Einsatzmöglichkeiten seien die Identifizierung für die elektronische Patientenakte bei diversen Krankenkassen sowie für zahlreiche öffentliche Dienstleistungen: Rentenversicherungs-Informationen, Führungszeugnis oder BAFÖG-Portal. Daneben kann der Online-Ausweis aber natürlich auch bei einem Behördengang vor Ort ausgelesen werden. Das spart Zeit, wenn Formulare ausgefüllt werden müssen.

Banken, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter oder andere Firmen, die den Online-Ausweis akzeptieren, kennzeichnen dies entweder mit dem grün-blauen E-ID-Logo oder verweisen eben schriftlich auf die Online-Ausweisfunktion. Laut Bundesinnenministerium gibt es derzeit rund 255 Anwendungen aus Verwaltung und Wirtschaft, die auf dem Personalausweisportal aufgelistet sind.

Daheim braucht es neben einem Smartphone mit aktivierter NFC-Funktion oder einem Kartenlesegerät zum Auslesen des E-Persos aber noch etwas Software: Auf Smartphone und Rechner muss etwa die Ausweis-App des Bundes installiert sein. Sorgen um die Sicherheit der sensiblen Daten muss man sich indes nicht machen: „Die Daten sind immer verschlüsselt und werden nur übertragen, wenn vorher die sechsstellige PIN eingegeben wurde“, sagt der Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Alles sicher und verschlüsselt: Die auf dem E-Perso gespeicherten Daten werden nur übertragen, wenn man sie mit per PIN freigibt. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa)
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