Trotz Anspruch ab Geburt

Kindergeld rückwirkend beantragen: So funktioniert es


Aktualisiert am 10.11.2024 – 11:44 UhrLesedauer: 2 Min.

Antrag bei der Familienkasse: Wenn Sie Anspruch auf Kindergeld haben, sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen. (Quelle: IMAGO/imago)

Anspruch auf Kindergeld haben sorgeberechtigte Eltern ab der Geburt. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist wichtig, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Sie können Kindergeld rückwirkend beantragen, erhalten aber keine unbegrenzte Nachzahlung. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, welche Fristen zu beachten sind und wie viel die Familienkasse nachzahlt.

Der Tag der Antragstellung gilt als Stichtag für die Kindergeldzahlung. Die Familienkasse zahlt auch rückwirkend, sofern ein Anspruch bestand. Beachten Sie, dass rückwirkende Zahlungen für maximal sechs Monate möglich sind. Haben Sie die Antragstellung länger versäumt, wird maximal für ein halbes Jahr nachgezahlt.

Einen rechtlichen Anspruch auf Kindergeld haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes. Den Antrag stellen Sie bei der Familienkasse bei Ihrer Agentur für Arbeit. Verwenden Sie dazu das Formular der Familienkassen. Denken Sie daran, den Antrag händisch zu unterschreiben. Den Kindergeldantrag können Sie aber auch ganz einfach online mittels gültigem Elster-Zertifikat stellen.

Bis zur Bearbeitung vergehen vier bis sechs Wochen, dieser Zeitraum geht jedoch nicht verloren. Sie bekommen das Ihnen zustehende Geld ab dem Zeitpunkt der Geburt nachgezahlt, sofern zwischen Niederkunft und Antragstellung weniger als sechs Monate lagen.

Beispiel: Frau A bekommt ihr Baby am 1. Januar des Jahres und stellt den Antrag auf Kindergeld am 1. Februar. Am 15. März erhält sie ihren Bescheid von der Familienkasse. Darin wird das Kindergeld rückwirkend ab der Geburt des Babys gewährt. Frau A erhält mit der ersten Auszahlung die Gelder für die Monate Januar und Februar, obwohl sie den Antrag erst einen Monat nach der Geburt gestellt hat.

Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen an alle Familien mit Kindern ausgezahlt. Grundsätzlich erhalten Kinder bis zum 18. Lebensjahr diese finanzielle Unterstützung. Befindet sich das Kind in der Ausbildung oder im Studium, kann das Kindergeld sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Auch hier gilt: Auf Antrag wird das Kindergeld bis zu sechs Monate rückwirkend gezahlt.

Beispiel: Peter beginnt sein Studium am 1. März des Jahres und seine Eltern haben Anspruch auf Kindergeld. Die Mutter reicht den Antrag jedoch erst am 1. Dezember ein, da sie sich ihres Anspruchs nicht bewusst war. Rückwirkend wird ihr das Kindergeld ab dem 1. Juni gewährt, da dieses Datum sechs Monate in der Vergangenheit liegt. Für den Zeitraum vom 1. März bis zum 1. Juni erhält Peters Mutter kein Kindergeld, obwohl ein Anspruch bestand.

Wichtig: Wenn Sie Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren beantragen, müssen Sie die aktuelle Lebenssituation Ihres Kindes nachweisen. Auch Änderungen bei Ihrem Kind müssen der Familienkasse gemeldet werden, zum Beispiel wenn es eine Ausbildung abschließt oder ein Studium abbricht.

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