Die GEZ wurde eingeführt, um die Kosten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu refinanzieren. Ist der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar?

Anfangs zahlte jeder Nutzer eines Fernsehers oder Radios zwei D-Mark an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale). Mittlerweile werden pro Haushalt monatlich knapp 20 Euro fällig.

GEZ-Beitrag von der Steuer absetzen

Wenn Sie in einem gewöhnlichen Haushalt leben, lässt sich der Rundfunkbeitrag nicht von der Steuer absetzen. Für die Zweitwohnung erkennt das Finanzamt den Rundfunkbeitrag bei Ihrer Steuererklärung aber an.

Gehen wir davon aus, dass Sie in einer weiter entfernten Stadt beruflich tätig sind. Aus diesem Grund unterhalten Sie dort einen Zweitwohnsitz. Steuerlich ergeben sich daraus zwei Möglichkeiten:

  • Die Aufwendungen für die Zweitwohnung machen Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend. Wie das geht, lesen Sie hier.
  • Alternativ dazu setzen Sie die Fahrtkosten zwischen Ihrem Erstwohnsitz und der Arbeitsstelle an. Das macht natürlich nur Sinn, wenn diese höher liegen.

Ihre Entscheidung muss nicht dauerhaft angelegt sein. Jedes Jahr lässt sich eine andere Entscheidung treffen. Diese Regelung gilt auch für Freiberufler.

Diesen Beitrag verlangt die GEZ

Seit 2013 nennt sich die Zahlung nicht mehr GEZ-Gebühr, sondern Rundfunkbeitrag. Früher zahlten Sie die GEZ nur, wenn Sie wirklich einen Fernseher oder ein Radio zum Betrieb bereithielten. Dabei spielte es keine Rolle, wie viele Personen in Ihrem Haushalt lebten und ob Sie wirklich die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nutzten.

Seit August 2021 zahlt jeder Haushalt grundsätzlich einen monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro. In einem Vierteljahr entrichten Sie somit 55,08 Euro, jährlich 220,32 Euro. Damit finanzieren Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.

Auf Antrag können sich Personen mit geringem Einkommen befreien lassen. Dazu zählen unter anderem Wehrpflichtige, Studenten und Heimbewohner.

Unternehmen können GEZ-Gebühren absetzen

Unternehmen, die auch als solche bei der GEZ gemeldet sind, zahlen ebenfalls Rundfunkgebühren. Oft können Sie die Rundfunkgebühren aber problemlos absetzen. Die Gebührensätze richten sich nach der Unternehmensgröße, sodass die Beträge in manchen Fällen auf hohe Gesamtsummen ansteigen. Sie setzen diese Kosten ganz klassisch als Betriebsausgaben an.

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