Träumen Sie schon vom Ruhestand, doch bis dahin dauert es noch? Dann prüfen Sie doch, ob Sie früher in Rente gehen können. Was Sie dabei beachten sollten.
Das Wichtigste im Überblick
Die Gründe, warum man früher als eigentlich vorgesehen in Rente gehen möchte, sind vielfältig. Doch bei der Frührente gibt es einiges zu beachten. Schließlich hängt die Höhe Ihrer Rente auch von der Zeit ab, in der Sie Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben.
Deshalb kann es sein, dass Sie bei einem frühen Rentenbeginn hohe Abschläge in Kauf nehmen müssen. In diesem Fall kann Ihre Rente um bis zu 14,4 Prozent sinken – und das über die gesamte Dauer der Rentenzeit.
Doch wie lange muss ich genau eingezahlt haben? Kann ich die Abschläge auch ausgleichen? Und wo bekomme ich Hilfe? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen um die Rente mit 63 Jahren.
Was ist die Rente mit 63 Jahren?
Die Rente mit 63 Jahren ist eine Form der Frührente. Denn im Regelfall können Sie – abhängig von Ihrem Geburtsjahr – erst ab 65 Jahren in Rente gehen. Das ist die sogenannte Regelaltersgrenze. Wenn Sie davor in Rente gehen möchten, müssen Sie hohe Abschläge in Kauf nehmen (siehe unten).
Doch jetzt kommt die Rente mit 63 Jahren ins Spiel, genauer gesagt: die Rente für besonders langjährig Versicherte. Wenn Sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, können Sie abschlagsfrei in Rente gehen.
Aber Vorsicht: Für sämtliche Geburtsjahrgänge gilt die Rente ab 63 ohne Abschläge nicht, es gelten auch hier bestimmte Altersgrenzen. So können Jahrgänge ab 1964 erst mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne einen Abschlag in Kauf nehmen zu müssen. Hier finden Sie eine Übersicht mit den Altersgrenzen bei der Rente ab 63 Jahren:
Sie können jedoch auch mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn Sie nicht ganze 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. In diesem Fall müssen Sie aber Abschläge in Kauf nehmen – sowie mindestens 35 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Das ist die sogenannte Rente für langjährig Versicherte. Sie erhalten dann eine niedrigere Rente, als wenn Sie mit dem Regelalter in Rente gegangen wären (siehe unten).
Kann ich die Rentenabschläge ausgleichen?
Ja. Denn Sie können die Abschläge, die fällig wären, zurückkaufen. Dazu müssen Sie bis zu dem Zeitpunkt, wenn Sie die Rente beziehen möchten – dem Renteneintrittsalter – einen Antrag auf die „besondere Rentenauskunft“ stellen. Diesen finden Sie hier auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Das gilt beim Hinzuverdienst im Alter
Sie können im Alter auch dazuverdienen und so mögliche Abschläge ausgleichen. Bis zu einem monatlichen Verdienst von 520 Euro handelt es sich um einen Minijob, der nicht sozialversicherungspflichtig ist. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wenn Sie mehr verdienen möchten, muss das bei der zuständigen Krankenkasse gemeldet werden. Eine maximale Hinzuverdienstgrenze gibt es seit 2023 aber nicht mehr. Sie können als Frührentner also unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird.
Wichtig: Frührentner, die weiter arbeiten, sind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Zudem zahlen Sie weiterhin Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung. Als Rentner liegt der Beitragssatz für die Krankenversicherung der Rentner bei 7,3 Prozent. Lesen Sie hier mehr dazu.
Doch wenn Sie hinzuverdienen, steigt das Einkommen, auf das Sie die Beiträge zur Krankenversicherung abdrücken müssen. Und die Beiträge für den Hinzuverdienst müssen Sie allein bezahlen. Zudem gilt: Auch Steuern müssen Sie zahlen, gegebenenfalls durch den Zuverdienst mehr als ohne. Lesen Sie hier, wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.