Sorge um Erspartes
Das passiert bei einer Bankpleite mit Ihrem Geld
Aktualisiert am 17.10.2025 – 07:16 UhrLesedauer: 3 Min.
Für viele Menschen ist es eine Horrorvorstellung: Die Bank, bei der das Ersparte liegt, geht pleite. Ist das angelegte Geld dann verloren?
Viele Sparer fragen sich, was eigentlich passiert, wenn ihre Bank plötzlich insolvent wird. Gehen dann alle Ersparnisse verloren? Die gute Nachricht für die meisten Kunden: Ihre Einlagen, das Geld auf den Konten, sind geschützt. Es greift die sogenannte Einlagensicherung. Wie viel Geld darüber gesichert ist – und was Sie dazu wissen sollten.
Die Einlagensicherung ist ein Mechanismus, der dafür sorgen soll, dass Ihre Einlagen im Falle eines Bankkollapses nicht Teil der Insolvenzmasse werden – und Sie Ihr Geld zurückbekommen. Über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung sind Einlagen privater Kunden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert.
Haben Ehepaare ein Gemeinschaftskonto, verdoppelt sich die Summe auf 200.000 Euro pro Bank. Wer noch größere Guthaben besitzt und sie vollständig absichern will, kann die Gesamtsumme auf mehrere Banken verteilen.
Daneben gibt es noch freiwillige Einlagensicherungen der privaten Banken (Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken) und der öffentlichen Banken (Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands).
Diese freiwilligen Einlagensicherungen gehen weit über die gesetzliche hinaus. Über den privaten Einlagensicherungsfonds sind etwa zusätzlich Einlagen in Höhe von fast 75 Millionen Euro pro Anleger abgesichert.
Wenn über eine Bank ein Moratorium verhängt wurde, prüft die Finanzaufsicht Bafin, ob sie gerettet werden kann. Stellt die Bafin fest, dass das Institut nicht mehr in der Lage ist, die anvertrauten Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen, tritt der sogenannte Entschädigungsfall ein.
Kunden werden in diesem Fall automatisch per Brief von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken darüber informiert. Sie müssen selbst also nicht aktiv werden.
Bevor das Geld ausgezahlt werden kann, müssen zunächst die Namen der Kunden festgestellt und die Höhe der Einlagen ermittelt werden. Die Bank überweist den Betrag dann auf ein Konto, das Sie als Kunde angeben.
Die gesetzliche Einlagensicherung greift nicht nur, wenn Sie Geld auf einem Girokonto, einem Tages- oder Festgeldkonto haben. Sie greift auch dann, wenn Sie mit Wertpapieren handeln, also etwa mit Aktien oder Fondsanteilen. Der Grund: In diesem Fall liegt Ihr Geld auf einem sogenannten Verrechnungskonto – das ebenfalls unter die gesetzliche Einlagensicherung fällt.
Für Ihr Wertpapierdepot hingegen greift die Einlagensicherung nicht. Das ist aber auch nicht nötig. Denn hier ist es so, dass die Bank oder der Aktienhändler Ihr Geld in Form von Wertpapieren nur treuhänderisch betreut. Das heißt: Wenn die Bank pleitegehen sollte, haben Sie immer noch Zugriff auf die Wertpapiere – und können sie einfach zurückfordern.












