Als Beamter haben Sie nach jahrelangem Dienst für den Staat Anspruch auf eine Pension. Wir erklären, wie hoch diese mindestens ausfällt.

Die Höhe der Beamtenpensionen führt regelmäßig zu Diskussionen – insbesondere, wenn man sie mit der Höhe der gesetzlichen Rente vergleicht. Dass das finanzielle Polster von Pensionären im Schnitt deutlich größer ist als das von Rentnern, liegt auch daran, dass es für Beamte eine Mindestpension gibt. Eine Mindestrente hingegen kennt das Gesetz nicht – nur einen Grundrentenzuschlag.

Wir zeigen, wie hoch die Mindestpension ausfällt, wie sie sich berechnet und welche Voraussetzung Beamte dafür erfüllen müssen.

Wie viel Pension (Ruhegehalt) Beamte mindestens bekommen, regelt das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG). Laut § 14 Absatz 4 richtet sich die Höhe der Pension nach den sogenannten ruhegehaltfähigen Bezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.

Ruhegehaltfähige Bezüge sind das Grundgehalt Ihrer letzten Besoldungsgruppe, der Familienzuschlag der Stufe 1 (verheiratet oder verpartnert ohne Kinder) sowie eventuelle Amtszulagen.

Ruhegehaltfähige Dienstzeiten umfassen neben der Zeit als Beamter unter anderem Wehr- oder Zivildienst, Zeiten in einem förderfähigen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst sowie Ausbildungszeiten, die für die Laufbahn als Beamter vorgeschrieben sind.

Für die Mindestpension beim Bund ist Folgendes geregelt:

Je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt, erhalten Beamte diese Summe als Mindestpension. Voraussetzung ist, dass er mindestens fünf ruhegehaltfähige Dienstjahre abgeleistet hat.

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Quelle: t-online

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie befanden sich zuletzt als Bundesbeamter in der Besoldungsgruppe A3, Stufe 2, und sind weder verheiratet noch haben Sie Kinder. Auch weitere Amtszuschläge gibt es nicht.

Dann beträgt Ihr Grundgehalt laut der Besoldungstabelle seit 1. März 2024 2.763,31 Euro im Monat. Ihr amtsabhängiges Mindestruhegehalt liegt damit bei 967,16 Euro im Monat (35 Prozent von 2.763,31 Euro). Nun gilt es, diesen Betrag mit dem amtsunabhängigen Mindestruhegehalt zu vergleichen.

In den meisten Fällen liegt die tatsächliche Pension über der Mindestversorgung. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts erhielten Pensionärinnen und Pensionäre am 1. Januar 2024 im Schnitt 3.240 Euro brutto im Monat.

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