So fordern Prime-Kunden Geld zurück – Sammelklage

Rechtswidrige Preiserhöhung

Amazon Prime: So fordern Kunden ihr Geld zurück


13.01.2026 – 11:55 UhrLesedauer: 2 Min.

Prime Video und Amazon Shopping: Nutzer können bis zu 60 Euro zurückfordern. (Quelle: VZ NRW)

Verbraucherschützer werfen Amazon eine rechtswidrige Preiserhöhung vor. Millionen Kunden können sich jetzt der Sammelklage anschließen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Sammelklage gegen Amazon wegen einer rechtswidrigen Preiserhöhung eingereicht. Betroffene Prime-Kunden können sich ab sofort kostenlos dem Verfahren anschließen und möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten.

Im Sommer 2022 hatte Amazon den Preis für das Prime-Abonnement für Millionen Kunden in Deutschland erhöht. Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Erhöhung für unzulässig und reichte im Dezember 2025 vor dem Oberlandesgericht Hamm eine sogenannte Abhilfeklage ein (Az. I-13 VKl 1/25).

„Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen aber mühsam“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, laut einer Pressemitteilung. Deshalb biete die Verbraucherzentrale Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen, heißt es weiter.

In dem Verfahren geht es um die Preiserhöhung der Prime-Mitgliedschaft aus dem Jahr 2022 von bis zu 20,90 Euro jährlich. Ist die Klage erfolgreich, könnten Verbraucher, die sich im Klageregister eintragen, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten. „Je nach Abo-Modell wären das derzeit bis zu circa 60 Euro. Abhängig von der Dauer des Verfahrens erhöht sich diese Summe noch“, erläutert Schuldzinski laut der Mitteilung.

Wer sich an der Sammelklage beteiligen möchte, kann sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet dazu einen Online-Check auf ihrer Webseite an. Das Tool prüft mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Betroffene konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich dort auch für einen News-Alert zur Amazon-Sammelklage anmelden.

Parallel läuft eine weitere Sammelklage gegen Amazon: Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die im Februar 2024 eingeführte höhere Werbequote bei Prime Video. Betroffene Kunden können sich für beide Verfahren getrennt anmelden.

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