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Unterhaltung

Sie akzeptiert Gerichtsurteil im Hitlergruß-Prozess nicht

wochentlich.deBy wochentlich.de21 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Sie akzeptiert Gerichtsurteil im Hitlergruß-Prozess nicht
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Hitlergruß beim Konzert

Melanie Müller akzeptiert Gerichtsurteil nicht

20.01.2026 – 11:53 UhrLesedauer: 2 Min.

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Melanie Müller: Hier sitzt sie während ihres Berufungsprozesses im Gerichtssaal des Landgerichts in Leipzig. (Quelle: David Hammersen/dpa)

Sie kämpft weiter vor Gericht: Nach dem Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes legt Melanie Müller Revision ein. Nun ist das OLG Dresden am Zug.

Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht. Die 37-Jährige habe Revision gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) wird sich jetzt mit dem Fall beschäftigen.

Nach Hitlergrußvorwürfen hatte Müller auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin vergangene Woche wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Laut Landgericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, die Entscheidung. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (insgesamt 80.000 Euro) verhängt. In zweiter Instanz war die Höhe der Tagessätze geringer ausgefallen, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer eingestuft hatte.

Müller hatte in beiden Prozessen die Vorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, sagte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl. Sie habe die Bewegung schon bei vielen Konzerten zu dem Schlachtruf „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“ gemacht. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch, so Stahl.

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