Er war ein gern gesehener Showmaster, dürfte wohl auch heute die Fans begeistern. Doch will Hape Kerkeling überhaupt noch mal im TV moderieren?
Schauspieler, Buchautor und Komiker Hape Kerkeling hieß einst zum ESC-Vorentscheid willkommen oder zur Goldenen Kamera. Auch mehrere eigene Formate moderierte er, etwa „Total Normal“ im Ersten oder „Die 70er Show“ auf RTL. Dafür erhielt er 2003 den Deutschen Fernsehpreis für die beste Moderation in der Kategorie Unterhaltung. Viele weitere Shows folgten.
2014 zog sich Kerkeling dann aus der Öffentlichkeit zurück. Nach acht Jahren Abstinenz und nur sporadischen Auftritten und Engagements kehrte er im vergangenen Herbst auf den Bildschirm zurück. Ein Remake des Neunziger-Fernsehfilms „Club Las Piranjas“ lief im Oktober mit ihm in der Hauptrolle als Miniserie bei RTL. Vor Kurzem kündigte Kerkeling außerdem die Kinorückkehr seiner Kultfigur Horst Schlämmer für 2025 an.
Ein Show-Comeback kommt für den 59-Jährigen hingegen aktuell nicht infrage, stellte er am Freitag in der Talkshow „3nach9“ klar. „Ich hab’s nicht vor“, erklärte Kerkeling und fügte hinzu: „Aber ich hatte vor drei Tagen einen Albtraum, dass ich eine Samstagabend-Show mit Heidi Klum moderiere. Wer weiß.“
Zuletzt hatte sich Kerkeling dem Schreiben seines neuen Buches gewidmet. Am 25. September erscheint „Gebt mir etwas Zeit“. Darin erzählt der Autor unter anderem von seiner Kindheit in den Siebzigerjahren und der Geschichte seiner Familie. Der TV-Star habe Ahnenforschung betrieben und dabei nach eigenen Angaben herausgefunden, ein Urenkel des englischen Königs Edward VII. (1841-1910) zu sein.
Er habe die Corona-Pandemie genutzt, um zunächst einen DNA-Test zu machen. Weil dabei herauskam, dass er niederländische, britische, polnische und italienische Verwandtschaft hat, habe dies seine Neugier geweckt. Außerdem habe er mal einen Brief aus dem böhmischen Ort erhalten, aus dem seine Großmutter stammt. Darin habe eine Dame ihm mitgeteilt, dass seine Großmutter eine Tochter des englischen Königs Edward VII sei. In ihrer Geburtsurkunde habe „unehelich“ gestanden.