Schutzstreifen für Radler oder Radweg? Das Gesetz macht hier feine Unterschiede. Und die sind für Autofahrer sehr wichtig. Die Regeln im Überblick.

Schutzstreifen werden meist dort angelegt, wo eine eigene Spur für Radfahrer nicht machbar oder zu teuer wäre. Sie sind also kein richtiger Radweg. Daraus ergeben sich einige wichtige Unterschiede, die Sie hier im Überblick finden.

Was gilt auf dem Schutzstreifen?

Ein Schutzstreifen für Radfahrer ist durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet. Er ist ein Teil der Fahrbahn, darf von Autos aber nur bei Bedarf befahren werden – beispielsweise wenn das Ausweichen an den Rand der Fahrbahn durch Gegenverkehr nötig wird. Das Parken ist hier verboten – und seit einer StVO-Novelle gilt das auch fürs Halten.

Radfahrer müssen diesen Streifen nicht ausdrücklich benutzen. Allerdings kann sich aus dem Rechtsfahrgebot ergeben, dass Radler den Streifen befahren müssen, sofern er breit genug und in gutem Zustand ist.

Was gilt auf dem Radfahrstreifen?

Der Radfahrstreifen ist – anders als der Schutzstreifen – durch eine durchgezogene Linie gekennzeichnet und von der Fahrbahn abgegrenzt. Somit ist er kein Teil der Fahrbahn. Autos dürfen deshalb auf dem Radfahrstreifen weder fahren noch halten. Eine Ausnahme ist der Weg zu einem Parkplatz, den Sie anders als über den Radweg nicht erreichen können.

Radfahrer wiederum haben die Pflicht, den Radweg zu benutzen, sofern sein Beginn und Ende durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Ausnahmen gelten nur, wenn der Radweg etwa durch Eis oder Hindernisse nicht befahrbar ist. Wenn das offizielle Schild nicht den Radweg anzeigt, muss er wiederum nicht zwingend benutzt werden.

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