Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Besucher Finnlands können im März mit dem neuen Uber-Erlebnis kostenlos Nordlichtern nachjagen

21 Februar 2026

In Bremen gibt es mit dem Rollo anderes Kultgericht

21 Februar 2026

Friedrich Merz gelingt ein kleines Kunststück

21 Februar 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Schufa darf Einträge trotz bezahlter Schulden speichern
Finanzen

Schufa darf Einträge trotz bezahlter Schulden speichern

wochentlich.deBy wochentlich.de18 Dezember 2025Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Schufa darf Einträge trotz bezahlter Schulden speichern
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

BGH-Urteil

Warum Schufa-Einträge bleiben dürfen


18.12.2025 – 12:53 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Der BGH hat die Speicherfristen der Schufa unter die Lupe genommen. (Archivbild) (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-bilder)

Die Rechnung ist beglichen, der Eintrag bleibt: Was ein neues BGH-Urteil für Millionen Verbraucher bei der Schufa bedeutet.

Wer seine Schulden begleicht, rechnet oft damit, dass negative Schufa-Einträge sofort verschwinden. Doch das ist nicht automatisch der Fall. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass die Wirtschaftsauskunftei Schufa Daten über säumige Zahler auch nach Zahlung der Forderung weiter speichern darf. In der Regel bleiben solche Einträge 18 Monate bis zu drei Jahre bestehen.

Allerdings setzt das Urteil klare Grenzen: Die Schufa muss jeden Fall einzeln prüfen. Betroffene können besondere Umstände vortragen, etwa, warum sie eine Rechnung nicht fristgerecht zahlen konnten. Eine pauschale Speicherung ohne Blick auf den Einzelfall ist damit nicht zulässig.

Mit seinem Urteil hob der BGH eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Die Richter am OLG gaben dem Kläger recht, der verlangt hatte, dass negative Einträge sofort gelöscht werden müssen, sobald die Schulden beglichen sind.

Ausgangspunkt war der Fall eines Verbrauchers, der drei Rechnungen verspätet bezahlt hatte. Die Schufa stufte seine Kreditwürdigkeit daraufhin als „sehr kritisch“ ein und speicherte die Daten weiter – trotz späterer Zahlung. Der Mann klagte und verlangte Schadensersatz. Das OLG Köln sprach ihm zunächst rund 1.000 Euro zu.

Die Karlsruher Richter machten deutlich, unter welchen Bedingungen eine kürzere Speicherfrist gilt. Demnach müssen negative Einträge bereits nach 18 Monaten gelöscht werden, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Innerhalb dieses Zeitraums darf es keine neuen Zahlungsausfälle geben, die Schuld muss nach entsprechenden Mahnungen innerhalb von 100 Tagen beglichen worden sein, und es dürfen keine Einträge im Schuldnerverzeichnis oder im Insolvenzregister bestehen.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, darf die Schufa die Daten bis zu drei Jahre speichern. Der BGH orientierte sich dabei an Richtwerten des Hessischen Datenschutzbeauftragten. Grundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht.

Der Ball liegt nun wieder beim OLG Köln. Das Gericht muss prüfen, ob im konkreten Fall die Voraussetzungen für eine frühere Löschung vorlagen oder ob der Betroffene besondere Gründe für seine Zahlungsversäumnisse geltend machen kann.

Die Schufa begrüßte das Urteil aus Karlsruhe. Eine Sprecherin forderte zugleich eine klare gesetzliche Regelung der Speicherfristen für Wirtschaftsauskunfteien. Auch die Anwälte des Schuldners sehen die Entscheidung positiv: Sie betonen, dass künftig stärker auf den Einzelfall geschaut werden muss – und pauschale Lösungen damit vom Tisch sind.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Zeitung austragen: So viel Gehalt gibt es

21 Februar 2026

Wie Tesla, SpaceX und xAI ein Imperium bilden

20 Februar 2026

Trumps Wirtschaftspolitik? Experte muss laut lachen

20 Februar 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

In Bremen gibt es mit dem Rollo anderes Kultgericht

21 Februar 2026

Friedrich Merz gelingt ein kleines Kunststück

21 Februar 2026

Medaillen-Entscheidungen und Wettbewerbe am 21.02.

21 Februar 2026

Zeitung austragen: So viel Gehalt gibt es

21 Februar 2026

Neueste Beiträge

Ex-Frau ließ sich von Epstein aushalten

21 Februar 2026

Was passt zu Sauerkraut? Klassische und exotische Ideen

21 Februar 2026

Kritik der EU, weil Studie zeigt, dass klimaschädliches Rind- und Lammfleisch 580-mal mehr Subventionen erhält als Hülsenfrüchte

20 Februar 2026

Recent Posts

  • Besucher Finnlands können im März mit dem neuen Uber-Erlebnis kostenlos Nordlichtern nachjagen
  • In Bremen gibt es mit dem Rollo anderes Kultgericht
  • Friedrich Merz gelingt ein kleines Kunststück
  • Medaillen-Entscheidungen und Wettbewerbe am 21.02.
  • Zeitung austragen: So viel Gehalt gibt es

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.