Die Berliner Justiz wollte gegen die sogenannten Klimakleber kurzen Prozess machen. Jetzt ist das Vorhaben einem Bericht zufolge gescheitert. Das sind die Gründe.
Die Berliner Justiz ist laut einem Zeitungsbericht gescheitert, Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ in Schnellverfahren zu verurteilen. Die „Welt am Sonntag“ (“WamS”) berief sich auf Angaben der Gerichte, wonach die dafür eingerichteten Abteilungen am Amtsgericht Tiergarten nach gut einem halben Jahr wieder geschlossen wurden. Die vielen noch offenen Anträge auf beschleunigte Verfahren werden nun von anderen Abteilungen bearbeitet.
Von 149 solcher Schnellverfahren sind nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft noch 137 offen. Seit Juni seien elf Urteile gesprochen worden – sieben Geldstrafen und vier Freisprüche. Bisher sind nur die Freisprüche rechtskräftig. 48 weitere Anträge der Staatsanwaltschaft auf beschleunigte Verfahren wurden abgelehnt.
Berlins Bürgermeister hätte sich anderen Ausgang gewünscht
Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte sagte der Zeitung: „In vielen Fällen hatte sich im Verlauf der Bearbeitung gezeigt, dass sich die Verfahren zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren nicht eignen, beispielsweise, weil die Beweislage nicht klar war oder Nachermittlungen erforderlich waren.“
Der Berliner Bürgermeister Kai Wegner (CDU) zeigte sich enttäuscht, betonte aber, dass er die Entscheidungen der Richter „selbstverständlich“ respektiere. Er sagte der „WamS“: „Ich wünsche mir aber, dass beschleunigte Verfahren gerade in solchen Fällen häufiger angewendet werden.“
Der Deutsche Anwaltverein verurteilte die Forderung nach einer „Sonderbehandlung für einzelne Deliktsphänomene“ als „politische, von populistischem Aktionismus getriebene Forderungen“. Die Berliner Richterinnen und Richter hätten dagegen deutlich gemacht, „dass sie nicht bereit sind, rechtsstaatliche Garantien tagespolitischen Versuchen einer Einflussnahme zu opfern“.