2.580 Katzen legal erschossen

„Der Anblick war schrecklich“

23.11.2024 – 11:10 UhrLesedauer: 2 Min.

Orange Hauskatze (Symbolbild): In Schleswig-Holstein wird scharf auf die Vierbeiner geschossen. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Lucas Seebacher/imago)

Katzen können eine Gefahr für die Biodiversität darstellen. In Schleswig-Holstein wird deshalb scharf auf sie geschossen.

Jäger in Schleswig-Holstein haben im letzten Jahr 2.580 Katzen getötet. Diese Praxis ist nach dem Landesjagdgesetz unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ein Verbot ist derzeit nicht in Sicht.

Manuela Kramer (Name geändert) aus dem Kreis Pinneberg berichtete dem NDR, dass ihre beiden Kater Gismo und Motzi erschossen wurden. „Das tut so weh! Meinen Kater Gismo habe ich kurz nach Weihnachten rausgelassen, er sollte sich nur kurz die Beine vertreten können.“ Sie fand Gismo tot im Schnee mit einem Einschussloch.

„Gismo war so verschmust, so anhänglich. Der Anblick war schrecklich“, so Kramer. Gismo wurde vor knapp zehn Jahren erschossen. Auch Motzi verschwand spurlos, nachdem sie Schüsse gehört hatte – für Kramer ein klares Zeichen: „Auch Motzi wurde erschossen.“

Erschossene Katzen im Landesjagdbericht

Laut Landesjagdbericht sind Fälle wie die von Kramer keine Seltenheit in Schleswig-Holstein. Im Kreis Nordfriesland wurden zwischen April 2023 und März 2024 insgesamt 660 Katzen erschossen, mehr als in jedem anderen Kreis des Bundeslandes. Insgesamt belief sich die Zahl der getöteten Katzen auf 2.580 landesweit.

Rechtlich dürfen Jäger Katzen töten, die sich mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt aufhalten. Ellen Kloth vom Deutschen Tierschutzbund kritisiert diese Regelung und fordert ein Verbot des Abschusses von Haustieren durch Jäger. „Das können wir nicht tolerieren“, sagte sie dem NDR.

Der Landesjagdverband argumentiert, dass es bei den Abschüssen vor allem um frei lebende Katzen gehe, die sich unkontrolliert vermehren und seltene Tierarten gefährden können. René Hartwig vom Landesjagdverband erklärt dem NDR: „Ins Beutespektrum der wildernden Katzen fallen gefährdete Tierarten von der Roten Liste.“ Dazu zählen Bodenbrüter, Singvögel und Kleinsäuger.

Martin Rümmler vom Naturschutzbund (NABU) unterstützt grundsätzlich diese Argumentation und betont, dass frei laufende Katzen eine Gefahr für die Biodiversität darstellen können. Allerdings lehnt auch er den massenhaften Abschuss von Hauskatzen ab.

Hartwig sieht auch die Halterinnen und Halter in der Pflicht: Ihre Haustiere dürften sich nicht zu weit vom Haus entfernen, um nicht als wildernd zu gelten. Während der Brutzeit sei es besonders wichtig, dass Haustiere nicht durch Felder streifen.

In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist das Töten von wildernden Katzen bereits verboten worden. Auch in Niedersachsen wird über eine Änderung des Jagdgesetzes diskutiert, um den Abschuss zu verbieten.

Landwirtschaftsministerium hält an aktueller Regelung fest

Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holsteins plant aktuell keine Änderungen am Gesetz zum Abschuss wildernder Katzen. Es wird damit argumentiert, dass diese Tiere Wildbestände beeinträchtigen könnten.

Ein Lösungsansatz könnte die flächendeckende Kastration von frei lebenden Katzen sein. In Schleswig-Holstein gibt es bereits jährliche Kastrationsaktionen, finanziert durch Land, Tierschutzverbände, Tierärzte und Kommunen.

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