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You are at:Home»Panorama»Sanitäter verlangte wohl Hitlergruß – DRK äußert sich
Panorama

Sanitäter verlangte wohl Hitlergruß – DRK äußert sich

wochentlich.deBy wochentlich.de17 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Sanitäter verlangte wohl Hitlergruß – DRK äußert sich
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„Jetzt machen Sie mal den Deutschlandgruß“

Sanitäter fordert Patienten wohl zu Hitlergruß auf


Aktualisiert am 15.01.2026Lesedauer: 2 Min.

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Ein Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Symbolbild): Ein Sanitäter soll einen Mann zu einem Hitlergruß aufgefordert haben. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa)

Ein Mann aus Niedersachsen hat einen medizinischen Notfall. Als die Sanitäter anrücken, kann seine Ehefrau nicht glauben, was sie zu hören bekommt.

Bereits im vergangenen Oktober soll ein Mann im niedersächsischen Nennendorf von einem Sanitäter in einem Rettungswagen zum Hitlergruß aufgefordert worden sein. Wie die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg t-online am Donnerstag bestätigte, wurden Ermittlungen gegen den Retter eingeleitet. Zunächst hatte die Lokalzeitung „Schaumburger Nachrichten“ berichtet.

Bei dem Rettungssanitäter soll es sich laut dem Bericht um einen 53-Jährigen handeln. Wie die Polizei mitteilte, habe er den Patienten im Zuge einer Blutdruckmessung zu dem verbotenen Gruß aufgefordert.

Eine Polizeisprecherin betonte auf Nachfrage von t-online, dass das Wort „Hitlergruß“ dabei nie gefallen sein soll. Wie die „Schaumburger Nachrichten“ schreiben, soll der Sanitäter gesagt haben: „Jetzt machen Sie mal den Deutschlandgruß.“

Demnach sei neben dem Patienten auch seine Ehefrau in dem Rettungswagen gewesen – und habe die Aufforderung mitbekommen. Sie sei „zutiefst geschockt“, hieß es weiter. Angezeigt wurde der Vorfall schließlich durch eine Freundin der Gattin.

Der für den Rettungswagen verantwortliche Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes teilte der Lokalzeitung mit, ihnen sei der Vorwurf bekannt. Es seien interne Ermittlungen eingeleitet worden – bis auf Weiteres werde der Sanitäter nicht mehr eingesetzt.

Der Hitlergruß ist in Deutschland verboten und wird als „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ juristisch verfolgt. Wenn der Gruß der NSDAP gezeigt wird, sind eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.

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