Niemand darf „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ benachteiligt oder bevorzugt werden – so steht es nun in der Verfassung des Saarlandes. Auch noch weitere Änderungen gibt es.

Der saarländische Landtag hat am Mittwoch drei Verfassungsänderungen beschlossen. In einer Änderung wird der Begriff „Rasse“ bei der Aufzählung von möglichen Gründen für Diskriminierung aus der Verfassung gestrichen. Künftig heißt es in Artikel 12 stattdessen, dass niemand „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Außerdem wurde das Prinzip der Nachhaltigkeit in die Verfassung aufgenommen. Künftig soll es Aufgabe des Staates sein, nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu handeln, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren. Eine dritte Änderung schreibt „den Schutz und die Förderung des Staates“ für die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit fest.

AfD stimmt gegen Änderung

Die Änderungen wurden gemeinsam von den Fraktionen der allein regierenden SPD und der oppositionellen CDU beschlossen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.

Abgeordnete von SPD und CDU kündigten an, dass die saarländische Verfassung in Zukunft auch durch eine Antisemitismus-Klausel ergänzt werden soll. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Commerçon bezeichnete eine Klausel gegen Antisemitismus als „eine gemeinsame Verpflichtung an uns alle“: „Wir müssen sehen, dass wir das auch zügig hinkriegen.“

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