Der frühere österreichische Bundeskanzler wurde zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er im Rahmen einer Untersuchung wegen mutmaßlicher Korruption in der Regierung wegen falscher Angaben für schuldig befunden worden war.
Nach zwölftägiger Beratung hat ein Wiener Gericht sein Urteil im Prozess gegen den ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz gefällt.
Er wurde wegen falscher Angaben bei einer parlamentarischen Untersuchung verurteilt.
Dem Urteil des Wiener Strafgerichtshofs folgte eine viermonatige Verhandlung.
Der Fall war das erste Mal seit mehr als 30 Jahren, dass ein ehemaliger österreichischer Bundeskanzler vor Gericht stand.
Er wurde zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Kurz, der einst als „Wunderkind“ der Österreichischen Volkspartei gefeiert wurde, trat 2021 nach einer separaten Korruptionsermittlung zurück.
Die Staatsanwälte des im Oktober eröffneten Prozesses warfen dem 37-Jährigen vor, im Juni 2020 im Rahmen einer Untersuchung zu seiner Rolle bei der Gründung einer Holdinggesellschaft namens OeBAG falsche Aussagen gemacht zu haben.
Er wurde im selben Verfahren auch wegen falscher Behauptungen zur Ernennung seines ehemaligen engen Vertrauten Thomas Schmid in eine Führungsposition befragt.
Laut Associated Press handelte es sich bei einer privaten Kopie der Anklageschrift um belastende Textnachrichten auf Schmids Telefon.
Schmid hat als Hauptzeuge der Anklage in dem Fall ausführlich ausgesagt.
Kurz wies die Vorwürfe zurück und unterstellte, der Fall sei von der Politik beeinflusst worden.
Sebastian Kurz kam im Alter von 31 Jahren mit einer Anti-Einwanderungsplattform als Vorsitzender der Volkspartei an die Macht.
Als er 2017 Kanzler wurde, forderte er eine vorgezogene Neuwahl, nachdem sein Vizekanzler zurückgetreten war, der auf einem Video dabei gefilmt wurde, wie er angeblich einem potenziellen russischen Investor Regierungsaufträge versprach.
Kurz kehrte Anfang 2020 in einer Koalition mit den Grünen an die Macht zurück, trat jedoch 2021 erneut zurück, nachdem er zum Ziel einer zweiten Untersuchung wegen Bestechungsverdachts wurde.