Streit über Ausbildungsfonds
Richter legt Amt nieder – und klagt gegen eigenes Gericht
Aktualisiert am 04.01.2025 – 13:57 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Ausbildungsfonds in Bremen erregt weiter Ärger – so sehr, dass jetzt sogar einer der am Urteil beteiligten Richter hinschmeißt.
Die juristische Auseinandersetzung um den Bremer Ausbildungsfonds geht weiter. Dieter Riemer, ein ehemaliger Richter am Staatsgerichtshof Bremen und beteiligt am Urteil zum Ausbildungsfonds, hat sein Amt niedergelegt und beim Oberverwaltungsgericht Bremen einen Normenkontrollantrag eingereicht. Er fordert die Überprüfung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes und hält den Ausbildungsfonds für verfassungswidrig.
Der Staatsgerichtshof hatte Mitte Dezember entschieden, dass das Gesetz mit der Landesverfassung vereinbar ist. Die Entscheidung fiel knapp mit vier zu drei Stimmen – Riemer zählte zu den drei Richtern, die dagegen stimmten. Laut einem Gerichtssprecher ist dieses Urteil endgültig und nicht anfechtbar.
Im Gespräch mit dem Regionalmagazin „buten un binnen“ sagte Riemer unter anderem: „Das Gesetz ist handwerklich so schlecht, dass man es nicht einfach durchwinken kann.“ Er moniert beispielsweise auch eine Ungleichbehandlung der Arbeitgeber. Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts handele es sich um eine sogenannte Sonderabgabe und die sei nur unter engen Grenzen möglich, so Riemer, der ergänzt: „Es wurden im ganz großen Stil und teilweise absichtlich Arbeitgeber weggelassen, zum Beispiel bei den Kirchen.“ Auch Behörden seien nicht erwähnt, so der ehemalige Richter.
Mehrere Kammern wie die Handels- und Handwerkskammer sowie die Ärztekammer kritisieren das Gesetz als zusätzliche finanzielle und bürokratische Last, ohne das Fachkräfteproblem zu lösen. Mehr dazu lesen Sie hier. Unternehmen haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, rechtlich gegen die Abgabe vorzugehen, möglicherweise bis zum Bundesverwaltungsgericht.
Zu den sieben Mitgliedern des Bremer Staatsgerichtshofs gehören der Präsident des Oberverwaltungsgerichts und sechs weitere Mitglieder, die von der Bürgerschaft gewählt wurden. Diese Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt.