Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Was passiert mit meiner Rente, wenn ich länger auf Reisen bin?

Wer als Rentner vorübergehend ins Ausland zieht, braucht sich keine Sorgen zu machen: Bei der Rente ändert sich nichts, die Rentenversicherung überweist sie wie gewohnt auf ein Konto Ihrer Wahl. Das gilt selbst bei einem dauerhaften Umzug ins europäische Ausland. Was aber, wenn es im Alter noch einmal in den Fingern juckt und Sie den Ruhestand für ausgedehnte Reisen nutzen möchten?

Das fragt sich ein t-online-Leser, der eine mehrjährige Weltreise mit dem Wohnmobil plant. Er schreibt: „Ich wäre dann ja keine sechs Monate ständig in Deutschland oder in der EU, aber auch nicht in einem anderen Land mit einem festen Wohnsitz ansässig. Was bedeutet das für meine Rente?“

In diesem Fall sollten Sie tatsächlich einige Vorkehrungen treffen. „Begeben Sie sich auf eine längere Reise, oder halten sich aus anderen Gründen vorübergehend nicht in Deutschland auf, sollten Sie für eine ununterbrochene Rentenzahlung in jedem Fall sicherstellen, dass Sie postalisch für die Deutsche Rentenversicherung erreichbar sind“, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

„Ratsam wäre es, wenn Sie für diese Zeit zum Beispiel einen Bevollmächtigten einsetzen, der Sie über aktuelle Anfragen oder Informationen in Kenntnis setzt.“ Andernfalls würde Ihre Rente eingestellt, wenn die Post nicht zustellbar ist.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, sind Sie verpflichtet, dies der Deutschen Rentenversicherung rechtzeitig mitzuteilen. „Rechtzeitig“ bedeutet: etwa zwei Monate vorher. „Über mögliche Auswirkungen eines Verzugs ins Ausland, zum Beispiel auf Ihre Rentenhöhe, sollten Sie sich individuell beraten lassen“, so Braubach.

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