Eine Trennung wird noch schwerer, wenn Sie sich Sorgen über Ihren Rentenanspruch machen. Wir erklären, was mit Ihren Rentenpunkten passiert.

Wenn die Liebe zerbricht, ist das emotional aufwühlend. Doch immerhin ist für alles, was im Anschluss potenziell mit der Altersvorsorge zusammenhängt, gesetzlich gesorgt. Wir zeigen Ihnen, was mit Ihren Rentenpunkten bei einer Scheidung passiert und wer nach der Trennung besser und wer schlechter dasteht.

Bei einer Scheidung kommt es zum sogenannten Versorgungsausgleich. Er regelt, dass alle Rentenansprüche, die Sie während Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft erworben haben, fair unter Ihnen beiden geteilt werden.

Nach einer Trennung machen Sie halbe-halbe. Das heißt: Die Anteile der Rentenpunkte, die beide Partner im Laufe der Ehe gesammelt haben, werden addiert und je zur Hälfte geteilt. Wie das konkret aussieht, zeigt Ihnen die Beispielrechnung im folgenden Abschnitt.

Wie viele Rentenpunkte Ihnen nach einer Scheidung jeweils zustehen, können Sie ganz einfach berechnen.

Rentenpunkte werden bereits während des Scheidungsprozesses übertragen – nicht erst beim Eintritt ins Rentenalter. Dabei wird die sogenannte interne Teilung angewendet. Der Ausgleich erfolgt also innerhalb einer und derselben Versicherung – der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ihre erworbenen und abgegebenen Rentenpunkte werden jeweils auf dem Entgeltpunkte-Konto verrechnet. Hat einer der Partner noch gar keine eigenen Rentenpunkte gesammelt und daher auch noch kein Konto bei der Deutschen Rentenversicherung, richtet der Versorgungsträger eines für Sie ein.

Auch eine Hinterbliebenenrente („Witwenrente“) können Sie trotz Scheidung bekommen – wenn Ihre Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde und Sie selbst nicht wieder geheiratet haben, solange Ihr Ex-Partner noch lebte.

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