Ob Auto, Flugzeug oder Bahn – der neue Monat bringt vor allem Neuigkeiten für Verkehrsteilnehmer. Die sind jedoch nicht alle erfreulich.

Das Wichtigste im Überblick


Höhere Kosten, mehr Durchblick, bessere Strafverfolgung: Der Mai macht für Flugreisende, Auto- und Bahnfahrer zwar nicht alles neu, aber immerhin einiges. Für Rentner hält er zudem eine Besonderheit bereit. Wir zeigen die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Flüge ab Deutschland werden teurer

Flugreisende müssen sich ab Mai auf steigende Preise einstellen. Denn dann erhöht sich die Luftverkehrssteuer auf Flugtickets je nach Entfernung um über 20 Prozent. Airlines zahlen dann pro Fluggast zwischen 15,53 und 70,83 Euro mehr und können diese Aufschläge an die Reisenden weitergeben. Die höhere Ticketsteuer soll helfen, das Haushaltsloch des Bundes zu schließen.

Biodiesel aus Frittenfett

Bisher konnte er herkömmlichem Diesel nur beigemischt werden, künftig darf er auch pur in den Tank: Biodiesel, der zu 100 Prozent aus Abfallstoffen wie Frittenfett hergestellt wurde, wird voraussichtlich ab Mai eine zusätzliche Option für Autofahrer. Ein genaues Datum für die Neuregelung ist noch nicht bekannt.

Neues Label beim Autokauf

Wer einen Neuwagen kauft, kann sich ab Mai über mehr Transparenz freuen. Ab dann müssen Händler ein Label mit Verbrauchs- und Emissionsangaben angeben – sowohl direkt am ausgestellten Fahrzeug im Autohaus als auch bei Online-Angeboten (mehr dazu hier). Grundlage ist eine Novelle der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw.

Zudem ändert sich die Methodik für die CO2-Farbskala: Ein Pkw wird wie bisher von A (grün) bis G (rot) eingeteilt, aber das Gewicht spielt jetzt keine Rolle mehr. Auch die möglichen CO2-Kosten über zehn Jahre müssen ausgewiesen werden.

Strafzettel aus der Schweiz

Die neue Regelung greift, sobald das Bußgeld mindestens 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken beträgt. In der Schweiz ist diese Schwelle schnell erreicht: Wer etwa 20 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs ist, muss mindestens 180 Euro zahlen. In Deutschland wären es lediglich 60 Euro.

Aus für Bahn-App

Die Smartphone-App DB Streckenagent der Deutschen Bahn wird am 2. Mai eingestellt. Mit dem Angebot konnten sich Fahrgäste beispielsweise über aktuelle Störungen alarmieren lassen. Einige Funktionen des DB Streckenagenten sollen künftig in der App DB Navigator ergänzt werden, mit der Sie Verbindungen suchen, Tickets buchen und Echtzeitinformationen für den Regional-, Nah- und Fernverkehr erhalten können.

Achtung: Sollten Sie ein Deutschlandticket über den DB Streckenagenten gekauft haben, wird dieses Abo automatisch zum 30. April 2024 gekündigt, da es laut Deutscher Bahn aus technischen Gründen nicht in eine andere App überführt werden kann. Ein neues Abo können Sie dann mit dem DB Navigator abschließen.

Rentenbeginn

Im Mai 2024 können diejenigen regulär in den Ruhestand treten, die zwischen dem 2. April 1958 und dem 1. Mai 1958 geboren wurden. Die Regelaltersrente ist abschlagsfrei und setzt lediglich fünf Jahre an Beitragszeiten voraus. Was für andere Jahrgänge gilt, lesen Sie hier.

Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50, können Sie diesen Mai vorzeitig die Altersrente für Schwerbehinderte beziehen, wenn Sie zwischen dem 2. August 1962 und dem 1. September 1962 geboren wurden. Der Abschlag beträgt dann 10,8 Prozent. Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre.

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