Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich nach Ihrem Einkommen. Doch sie hängt auch davon ab, ob Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchten.

Wollen Sie in Frührente gehen – also vor der Regelaltersgrenze –, müssen Sie normalerweise mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen möchten, müssen Sie 0,3 Prozent Ihrer Rente abziehen. Aufs Jahr gerechnet sind dies also bereits 3,6 Prozent. Der Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent (siehe Tabelle oben). Lesen Sie hier, welchen Denkfehler Sie dabei nicht begehen sollten.

Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also bis zu Ihrem Tod. Sie können die Einbußen allerdings mit einer Einmalzahlung ausgleichen (siehe oben). Zusätzlich gilt eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Nur wenn Sie mindestens 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, können Sie abschlagsfrei in Frührente gehen (siehe oben).

Mithilfe des Rechners der Deutschen Rentenversicherung können Sie sowohl den voraussichtlichen Renteneintritt als auch die mögliche Höhe Ihrer monatlichen Rente ausrechnen. Sie finden ihn hier.

Als Frührente werden allgemein die Modelle bezeichnet, bei denen Sie früher, als die Regelaltersgrenze es vorsieht, in Rente gehen. Das ist meist die sogenannte Rente für (besonders) langjährig Versicherte (siehe oben). In diesem Fall können Sie mit 63 Jahren in Rente gehen. Je nachdem, wie lange Sie Beiträge in die Rente gezahlt haben, müssen Sie auch keine Abschläge in Kauf nehmen.

Doch es gibt auch Modelle, die für bestimmte Branchen gelten. So können Bergleute, die lange Zeit unter Tage gearbeitet haben, unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 60 Jahren in Rente gehen. Diese Altersgrenze wird jedoch auf 62 Jahre angehoben. Früher konnten Frauen oder Arbeitslose bereits ab 60 Jahren in Rente gehen – dieses Modell ist mittlerweile jedoch ausgelaufen.

Auch für Menschen mit einer schweren Behinderung gibt es Sonderregeln, da sie wegen ihrer Gesundheit häufig nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. So können Menschen mit einer Behinderung, die ab 1964 geboren sind, mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für ältere Jahrgänge gelten sogar noch laxere Altersgrenzen.

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