Als Podcast getarnt

Bericht: Rechtsextreme Musik monatelang auf Spotify verfügbar


08.12.2024 – 12:17 UhrLesedauer: 2 Min.

Spotify: Die Moderation der Inhalte auf der Plattform ist undurchsichtig. (Quelle: Fabian Sommer/dpa/dpa)

Spotify erlaubte laut einem Medienbericht über einen längeren Zeitraum das Hören von Nazimusik. Darunter auch Lieder, die der Attentäter von Halle hörte.

Auf der Streaming-Plattform Spotify waren offenbar monatelang Lieder bekannter Neonazi-Bands abrufbar. Das hat die schwedische Organisation Expo herausgefunden, wie der „Spiegel“ berichtet. Demnach seien die Titel als Podcast getarnt gewesen.

Unter den Titeln sollen sich auch die Lieder des Neonazi-Rappers Mr. Bond befunden haben, heißt es. Dessen Musik spielte der Attentäter von Halle während seiner Tat vor laufender Kamera im Hintergrund ab.

Die Musik des österreichischen Rappers sei von Juli 2023 bis November 2023 bei Spotify leicht abrufbar gewesen, heißt es. Die Inhalte umfassten „ganze Alben, die in der rechten Szene international bekannt sind“ und seien über diese Zeit wohl nicht entdeckt oder gesperrt worden. Auch Plattencover mit eindeutig rechten Symbolen und Zahlencodes seien auf der Plattform zu sehen gewesen.

Nach Hinweisen von Expo habe Spotify die rechtsradikalen Inhalte von seiner Plattform entfernt, schreibt der „Spiegel“. Auf Nachfragen, wie oft die Inhalte von Nutzern gehört wurden, sei das Unternehmen nicht eingegangen.

Wie der Fall zeigt, hat Spotify Probleme, solche rechtsradikalen Inhalte zu erkennen und zu löschen. Über die Kontrollmechanismen des Unternehmens ist wenig bekannt. In seinen Richtlinien gibt Spotify lediglich bekannt, dass es „Inhalte, die Terrorismus oder gewalttätigen Extremismus fördern oder unterstützen“ nicht dulde. Dazu gehörten auch Titel „gewalttätiger extremistischer Gruppen oder ihrer Mitglieder“.

Seinen Nutzern stellt das Unternehmen ein Meldeformular zur Verfügung, wenn Inhalte entdeckt werden, die gegen die Plattformregeln verstoßen. In dem Fall will Spotify „Maßnahmen ergreifen“ wie das „Entfernen von Inhalten“ und „das Einschränken der Verbreitung“.

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