Rechts vor links – diese Regel kennt jeder, der einen Führerschein besitzt. Doch es gibt Ausnahmen, von denen nicht jeder Autofahrer weiß.

Das Wichtigste im Überblick


Rechts vor links gilt an Kreuzungen, an denen weder Ampel noch Verkehrszeichen oder Polizist die Vorfahrt regeln. Wer eine solche Kreuzung überqueren möchte, muss hier von rechts kommenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren. Das gilt für Autos, Fahrräder und andere Verkehrsteilnehmer. Außerdem gilt die Regelung generell in Tempo-30-Zonen.

Auf einer Vorfahrtsstraße entfällt die Regel rechts vor links. Denn hier regeln entsprechende Schilder, wer zuerst fahren darf. Wer das gelbe, rautenförmige Verkehrszeichen 306 sieht, hat Vorfahrt.

Info: Im englischen Linksverkehr gilt weder rechts vor links noch links vor rechts. Hier wird an Kreuzungen meistens mit einem Schild oder einer Fahrbahnmarkierung angezeigt, wer Vorfahrt hat.

Vier Autos an einer Kreuzung – wer hat Vorfahrt?

Kommen bei einer Kreuzung gleichzeitig Autos aus allen vier Richtungen, kann es zu einer schwierigen Situation kommen. Denn jeder der Fahrer hat einen rechten Nachbarn, muss Vorfahrt gewähren und warten.

Wie können Verkehrsteilnehmer diese Pattsituation auflösen? Die Fahrer müssen sich mit Handzeichen verständigen und darauf einigen, wer zuerst fahren darf. In einer solchen Situation haben Sie die Möglichkeit, Ihren linken Nachbarn durchzuwinken. Wenn Sie das tun, dann signalisieren Sie, dass Sie auf Ihre Vorfahrt verzichten und warten möchten.

Fährt das Auto links von Ihnen dann weg, stehen an der Kreuzung nur noch drei Autos und die Situation kann mit den gängigen Vorfahrtsregeln aufgelöst werden.

Grundsätzlich gilt an einer Kreuzung die Vorfahrtsregel rechts vor links. Allerdings gibt es einige Ausnahmen:

  • Ein Verkehrszeichen, eine Ampel oder ein Polizist regelt die Vorfahrt
  • Die rechts einmündende Straße ist ein Feld- oder Waldweg
  • Die rechts einmündende Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich
  • Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße fährt, muss Vorfahrt gewähren
  • Wer aus einer Grundstückseinfahrt kommt, muss Vorfahrt gewähren
  • Auch im Fall einer Fußgängerzone gilt die Regel nicht – wer sie kreuzt oder aus ihr herausfährt (etwa Lieferanten), hat nie die Vorfahrt
  • Auch wer aus einer Spielstraße kommt, muss anderen immer den Vorrang gewähren

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Wenn ein Kreisverkehr mit dem Schild „Vorfahrt gewähren“ gekennzeichnet ist, dann haben Verkehrsteilnehmer, die im Kreis fahren, Vorfahrt. Beim Einfahren in einen solchen Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden, beim Ausfahren hingegen müssen Fahrer den Blinker setzen.

Bei einem kreisförmigen Verkehr, der wie ein Kreisverkehr aussieht, aber nicht durch Schilder als solcher gekennzeichnet ist, gilt rechts vor links. Der Einfahrende hat dadurch immer Vorrang, Blinker müssen beim Ein- und Ausfahren gesetzt werden.

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