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Rechte und Pflichten – auch für Ehepaare

wochentlich.deBy wochentlich.de25 November 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Rechte und Pflichten – auch für Ehepaare
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Für den Ernstfall abgesichert

Warum eine Vorsorgevollmacht auch für Ehepaare unverzichtbar ist


Aktualisiert am 25.11.2025 – 13:14 UhrLesedauer: 4 Min.

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Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorgevollmacht ausstellen. (Quelle: Franziska Koark/dpa/tmn)

Wenn ein Mensch plötzlich nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, muss ein anderer seine Geschäfte regeln. Eine Vorsorgevollmacht schafft Abhilfe.

Stellen Sie sich vor, Sie können plötzlich nicht mehr selbst entscheiden – sei es durch Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit. Wer darf dann für Sie sprechen, medizinische Behandlungen genehmigen oder wichtige Verträge unterzeichnen? Viele verlassen sich darauf, dass automatisch der Partner oder die Kinder einspringen. Doch das stimmt nur bedingt. Eine Vorsorgevollmacht regelt, dass im Ernstfall die von Ihnen gewählten Personen handeln dürfen.

Wer durch Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr handlungsfähig ist, braucht jemanden, der für ihn entscheidet. Per Gesetz gab es lange Zeit niemanden, der automatisch einspringen durfte, wenn der Betroffene bereits volljährig ist. Also weder die Eltern, Kinder, noch der Ehegatte – und erst recht nicht der unverheiratete Lebenspartner.

Seit Januar 2023 ist das anders: Seitdem greift das gesetzliche Notvertretungsrecht. Das bedeutet, ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner darf in einem medizinischen Notfall für den anderen die Gesundheitssorge übernehmen – aber nur maximal sechs Monate lang. Danach kann das Gericht eine Betreuung einsetzen.

Eine Vorsorgevollmacht bleibt also auch weiterhin für Ehepaare sinnvoll. Mit ihr können Sie eine oder mehrere Personen benennen, die in Ihrem Namen handeln dürfen. Das betrifft unter anderem Ihre Gesundheit (wer entscheidet über Operationen, lebenserhaltende Maßnahmen, Pflegeheim?), die Vollmacht kann aber auch für Verträge, Versicherungen, Immobilien und zum Teil für Bankangelegenheiten eingesetzt werden (siehe Infobox).

Ausgenommen sind hingegen Angelegenheiten wie Eheschließungen und Testamentserstellungen. Außerdem lassen sich Personen für verschiedene Bereiche bevollmächtigen. Möglich sind auch Regelungen, wer in welchem Fall oder bei Uneinigkeit entscheiden darf.

Es gibt keinerlei gesetzliche Vorgaben, wie eine Vorsorgevollmacht auszusehen hat. Der Spielraum für Formulierungsmöglichkeiten ist damit schier unendlich. Im Internet findet sich entsprechend eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Vordrucke. Diese sind in der Regel sehr generell gehalten und gehen nicht unbedingt auf die persönlichen, familiären Verhältnisse ein.

Das heißt: Je überlegter wichtige Details in der Vorsorgevollmacht geregelt sind, desto sicherer ist sie. Denn allzu leicht kann sonst wegen einer ungenauen Formulierung später das juristische Fingerhakeln beginnen.

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