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Politik

RBB muss Ex-Direktorin bis Lebensende Ruhegehalt zahlen

wochentlich.deBy wochentlich.de9 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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RBB muss Ex-Direktorin bis Lebensende Ruhegehalt zahlen
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Urteil rechtskräftig

RBB muss Ex-Direktorin bis Lebensende Ruhegehalt zahlen

09.12.2025 – 16:56 UhrLesedauer: 1 Min.

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Claudia Nothelle: Die frühere RBB-Programmdirektorin hat sich vor Gericht gegen den öffentlich-rechtlichen Sender durchgesetzt. (Quelle: IMAGO/Christian Ditsch/imago)

Juristischer Erfolg für Claudia Nothelle: Die Fernsehjournalistin hat bis zu ihrem Lebensende Anspruch auf ein sattes Ruhegehalt vom Rundfunk Berlin-Brandenburg.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss seiner früheren Programmdirektorin Claudia Nothelle bis ans Lebensende ein sogenanntes Ruhegehalt zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Berlin ist jetzt rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin der „Mitteldeutschen Zeitung“ sagte. Warum der RBB nicht in Berufung geht, ist unklar. Das Urteil zugunsten Nothelles war bereits Ende April ergangen.

Darin bestätigte das Gericht Nothelles Anspruch auf ein monatliches Ruhegehalt in Höhe von 8.000 Euro. Auf diese Summe hatte sich Nothelle mit dem Sender geeinigt, als diesen Ende 2016 verließ. Zuvor war Nothelle sieben Jahre beim RBB angestellt, zunächst als Chefredakteurin, dann als Programmdirektorin. Sie verließ den Sender angeblich auf eigenen Wunsch. 2017 trat die Journalistin eine Stelle als Professorin für Fernsehjournalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendal an.

Im Dezember 2023 entschied die amtierende RBB-Intendantin Ulrike Demmer, die Zahlung des Ruhegehalts an Nothelle einzustellen. Daraufhin klagte Nothelle vor dem Berliner Landgericht. Richterin Anke Weyreuther erklärte in der Urteilsverkündung, der RBB habe nicht ausreichend dargelegt, dass ein solches Ruhegehalt „marktunüblich“ sei.

Vor Gericht argumentierte der Anwalt des öffentlich-rechtlichen Senders, dass Nothelle bei durchschnittlicher Lebenserwartung bis zu vier Millionen Euro vom RBB erhalten würde. Damit hätte sie durch ihr vorzeitiges Ausscheiden deutlich mehr bekommen, als wenn sie bis zur regulären Rente als Programmdirektorin weitergearbeitet hätte.

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