Thüringens AfD-Chef Höcke muss sich weiter wegen einer Nazi-Parole verantworten. Ursprünglich waren nur zwei Verhandlungstage geplant. Jetzt steht Tag drei an. Offen ist, ob nun ein Urteil fällt.

Das Landgericht Halle setzt den Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole fort. Das Gericht hatte diesen zusätzlichen Verhandlungstag anberaumt, weil es Zeit benötigte, um über eine Vielzahl von Beweisanträgen zu beraten. Unter anderem von den Entscheidungen des Gerichts hängt ab, ob an diesem vorerst letzten angesetzten Verhandlungstag die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden kann. Ursprünglich waren nur zwei Verhandlungstage für den Prozess vorgesehen.

Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker angeklagt, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen. Er wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Höcke bestreitet, das Publikum animiert zu haben, er betont seine Unschuld. Der 52-Jährige hatte auch gesagt, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte. Seine Verteidiger forderten, einen Historiker zur Bedeutung und Verbreitung des Spruchs zu hören – sie halten die Parole für nicht zentral bei der SA. Sie sei auch nicht weit verbreitet gewesen. Höckes Anwälte verlangten auch, die Teilnehmer des AfD-Stammtisches zu ermitteln und anzuhören. Damit könne bewiesen werden, dass sie sich nicht durch Höcke aufgefordert gefühlt hätten, die Losung zu vervollständigen.

Für Höcke ist es der zweite Strafprozess am Landgericht Halle. Am 14. Mai war der 52-Jährige wegen der gleichen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt worden. Er hatte den Spruch 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Share.
Exit mobile version