Landgericht Nürnberg-Fürth

Verfahren um Mordplan endet mit Teilfreispruch

Aktualisiert am 21.03.2025 – 19:18 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der Eingangsbereich zum Strafjustizzentrum des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Symbolfoto): Das Gericht sprach eine 51-Jährige von einem Vorwurf frei. (Quelle: Daniel Karmann)

Eine Frau soll gemeinsam mit ihrem Sohn geplant haben, die neue Partnerin ihres Mannes zu ermorden. Der Prozess geht anders aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Eine 51-Jährige aus dem Nürnberger Land ist vom Vorwurf der versuchten Anstiftung und Verabredung zum Mord freigesprochen worden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Nürnberg-Fürth am Freitag der Nachrichtenagentur dpa mit. Nach Überzeugung des Gerichts gab es keine ernsthaften Pläne für die Tötung der neuen Partnerin ihres Mannes.

Die Angeklagte erhielt stattdessen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen versuchter Anstiftung zur Freiheitsberaubung. Ihr 29-jähriger Sohn wurde zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro wegen unerlaubten Führens einer Schreckschusswaffe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, im Januar 2023 mit ihrem Sohn 1.500 Euro beschafft zu haben, um damit jemanden zum Mord an der neuen Lebensgefährtin ihres Mannes zu beauftragen. Der Sohn soll das Geld laut Anklage an eine bislang nicht identifizierte Person übergeben haben. Zu einer Ausführung der Tat kam es jedoch nicht.

Eifersucht galt als Tatmotiv. Nur wenige Monate nach der Trennung von ihrem Mann soll dessen neue Partnerin 2022 in seine Wohnung in Engelthal im Landkreis Nürnberger Land eingezogen sein.

Im März 2023 sollen die beiden deutschen Angeklagten dann beschlossen haben, die Rivalin selbst zu töten. Der Plan: Die Frau sollte an ihrem Arbeitsplatz in Rückersdorf unter einem Vorwand in ein Auto gelockt und mit einer tödlichen Drogenmischung per Spritze getötet werden. Als Alternative sei vorgesehen gewesen, sie zu erschießen.

Zwei Töchter der Angeklagten informierten die Polizei über die Pläne. Daraufhin durchsuchten Beamte die Wohnung der 51-Jährigen und führten eine sogenannte Gefährderansprache durch.

Vor Gericht hatte die Angeklagte über ihren Verteidiger erklärt, nach der Trennung von ihrem Mann psychische Probleme entwickelt zu haben. Sie habe zwar die neue Beziehung beenden, aber niemanden töten wollen. Das Gericht berücksichtigte ein Gutachten, wonach die Frau unter einer Anpassungsstörung litt und deshalb nur vermindert schuldfähig war.

Der Sohn gab an, seiner Mutter helfen zu wollen, weil sie wegen der neuen Beziehung des Vaters in eine schwere Depression gefallen sei. Die Mordpläne habe er nicht ernst genommen und das Geld für sich selbst verwendet.

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