Thüringens AfD-Chef Höcke habe nicht erwartet, dass das Publikum eines Stammtisches eine Nazi-Parole vervollständigen würde, derentwegen er vor Gericht steht. Heute könnte das Urteil fallen.

Das Landgericht Halle hat die Verhandlung gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke fortgesetzt. Der 52-Jährige soll bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben, das Publikum vervollständigte sie. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke gibt sich unschuldig.

Anders als vom Gericht angekündigt, soll ein Historiker nun doch nicht als sachverständiger Zeuge gehört werden. Er habe sich vorab öffentlich negativ über die AfD geäußert, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Mehr als zwei Verhandlungstage hat das Gericht bislang nicht anberaumt. Insofern ist davon auszugehen, dass am Mittwoch nach der weiteren Beweisaufnahme die Plädoyers gehalten werden. Auch mit einer Entscheidung kann gerechnet werden.

Es wäre das zweite Urteil des Landgerichts Halle gegen Höcke. Weil er die gleiche Nazi-Parole auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg nutzte, wurde er bereits im Mai dieses Jahres zu einer Geldstrafe von zusammen 13.000 Euro verurteilt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Share.
Exit mobile version