Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, kurzfristige Termine: Die private Krankenversicherung erscheint vielen Menschen als erstrebenswert. Für wen sich ein Wechsel lohnt, erklärt dieser Überblick.
An der eigenen Gesundheit wollen die wenigsten Menschen sparen. Und doch kommen in Deutschland nur relativ wenige Patienten in den Genuss von Chefarztbehandlungen oder kurzfristigen Arztterminen bei Spezialisten. Meist handelt es sich dabei um jene elf Prozent der Bevölkerung, die Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind.
Mitglied einer solchen Versicherung kann werden, wer mehr als 73.800 Euro brutto im Jahr verdient (Stand: 2025). Doch selbst dann lohnt sich ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung nicht immer. t-online erklärt, für wen es sinnvoll ist, sich privat versichern zu lassen, und wann ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich ist.
Der Vorteil in der gesetzlichen Krankenversicherung: Partner ohne oder mit wenig Einkommen können ohne Zusatzkosten familienversichert werden. Das gilt auch für Kinder. Eine Familie mit fünf Kindern könnte so über einen einzigen Beitragszahler versichert sein. In der privaten Krankenversicherung wären dagegen fünf separate Verträge notwendig.
Ein weiterer Nachteil: In der Regel müssen Privatpatienten die Arztrechnung erst begleichen und bekommen das Geld später ganz oder teilweise von der Versicherung erstattet. Gesetzlich Versicherte legen lediglich ihre Krankenversichertenkarte vor.
Auf der anderen Seite bekommen Privatpatienten meist schneller einen Termin, manche Ärzte akzeptieren sogar ausschließlich Privatpatienten.
Wenn Sie die Wahl haben, sich gesetzlich oder privat zu versichern, sollten Sie gut überlegen, ob Sie sich den Privatschutz auch langfristig leisten können. Viele Tarife in der privaten Krankenversicherung werden mit dem Alter teurer – die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung orientieren sich dagegen am aktuellen Einkommen.
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Grundsätzlich müssen sich alle privat versichern lassen, die nicht von einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Hintergrund ist: In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Keine Versicherung zu haben, ist keine Option – denn selbst wenn Sie vermeintlich Geld sparen, indem Sie nicht versichert sind, so müssen Sie für versicherungsfreie Jahre nachzahlen.
Sie müssen eine private Krankenversicherung abschließen, wenn Sie aktuell keinen Versicherungsschutz genießen, aber zuvor privat versichert waren. Auch Selbstständige oder Beamte ohne Krankenversicherung müssen sich privat absichern.
Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss sich privat versichern, wenn er oder sie vor dem Auslandsaufenthalt schon in der privaten Krankenversicherung war.
Beamte, Selbstständige, Studenten und Gutverdiener – das sind die Personengruppen, die in die private Krankenversicherung wechseln können.
Der Vorteil bei Beamten: Der Dienstherr leistet bei privaten Krankenversicherungen eine sogenannte Beihilfe von 50 Prozent, übernimmt also die Hälfte der Kosten. Da diese Beihilfe nur für private Krankenversicherungen gilt, sind Privatversicherungen für Beamte in der Regel die günstigere Wahl. Beamte und andere Beihilfeberechtigte schließen dann eine sogenannte Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ab.
Bei gesetzlichen Versicherungen ist das nicht der Fall. Ausnahme: In manchen Bundesländern zahlt die Beihilfe für Leistungen, die die gesetzlichen Kassen nicht übernehmen – etwa für Brillen und besondere Krankenhausleistungen.
Auch gut verdienende Angestellte können sich privat krankenversichern. Damit das klappt, müssen sie allerdings mehr als 73.800 Euro brutto im Jahr verdienen (Stand: 2025). Privatversicherte, die unter diese Verdienstgrenze fallen, müssen sich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen, um in der privaten Versicherung verbleiben zu dürfen.
Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, haben Sie ebenfalls die Wahl: gesetzlich oder privat (siehe unten). Anders als bei Angestellten ist die Wahlfreiheit für Sie nicht an die Höhe des Verdienstes gebunden. Bei Künstlern, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, sieht es ein bisschen anders aus. Unter Umständen unterliegen sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.
Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist immer an Bedingungen geknüpft. Damit soll verhindert werden, dass Privatversicherte erst aus dem Solidarsystem aussteigen, um dann reumütig zurückzukehren, sobald ihnen die private Absicherung zu teuer wird.