Video zeigt Vorfall
Polizist soll 1860-Fan Treppe hinuntergetreten haben
20.01.2025 – 13:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Bundespolizist soll am Saarbrücker Hauptbahnhof einem Anhänger von 1860 München in den Rücken getreten haben. Ob der Vorfall Konsequenzen hat, ist noch unklar.
Brutaler Zwischenfall vor dem Drittligaspiel zwischen 1860 München und dem 1. FC Saarbrücken: Wie die Fangruppe „Groundhoppers 1860“ in einem Beitrag auf Facebook berichtet, soll ein Beamter der Bundespolizei am Hauptbahnhof in Saarbrücken einen „Löwen“-Fan eine Treppe hinuntergetreten haben.
Laut einem Augenzeugen habe der Hundeführer dem Fan „völlig unvermittelt“ von hinten in den Rücken getreten. Daraufhin sei der Mann fünf bis sechs Stufen hinuntergestürzt und mit voller Wucht auf dem Boden aufgeschlagen. Von dem Vorfall kursiert auch ein Video im Internet. In dem kurzen Clip ist allerdings nicht zu sehen, wie der Polizist den „Sechzig“-Anhänger trifft.
Was der Auslöser für die Gewalteskalation war, ist unklar. Wie der Zeuge in dem Post berichtet, sei bereits direkt nach dem Aussteigen am Hauptbahnhof in Saarbrücken eine „aggressive Stimmung“ seitens der Polizei spürbar gewesen. Einzige Provokation des Münchner Anhangs, der aus „Normalos“ und nicht aus Mitgliedern der aktiven Szene bestand, seien vereinzelte ACAB-Rufe („All cops are bastards“, auf Deutsch: „Alle Polizisten sind Bastarde“) gewesen.
Als die „Löwen“-Fans mithilfe eines Fanbeauftragten am Bahnhofsvorplatz den Einsatzleiter über den Vorfall informierten, sei schließlich der Vorwurf aufgekommen, dass nach dem Hund des Beamten getreten worden sei. Als der betroffene und sichtlich aufgebrachte Anhänger daraufhin den Hundeführer zur Rede stellen wollte, seien seine Personalien aufgenommen worden. Laut dem Zeugen erlitt der Mann bei dem Sturz leichte Verletzungen.
Eine Sprecherin der zuständigen Bundespolizeidirektion Koblenz teilte auf Nachfrage von t-online mit, dass der Polizei das im Internet kursierende Video bekannt sei. Ermittlungen gegen den Hundeführer gebe es bisher jedoch nicht. Der Sachverhalt werde derzeit noch anhand der vorliegenden Information geprüft. Je nach Bewertung würden dann gegebenenfalls weitere Schritte eingeleitet, erklärte sie.