Sicherheit in der Weihnachtszeit

Polizei verhängt strengere Regeln für Bahnhöfe und S-Bahnen

Aktualisiert am 21.11.2024 – 18:59 UhrLesedauer: 2 Min.

Polizeikontrolle am Hamburger Hauptbahnhof: In der Weihnachtszeit und an Silvester gelten strengere Regeln. (Quelle: IMAGO/Blaulicht-News.de)

Die Bundespolizei hat für die Weihnachtszeit und Silvester an Hamburger Bahnhöfen sowie in S-Bahnen ein striktes Verbot von Waffen und Feuerwerkskörpern erlassen.

Die Bundespolizei hat für die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel ein umfassendes Waffen- und Feuerwerksverbot an mehreren Hamburger Bahnhöfen sowie in allen S-Bahn-Linien erlassen. Die Maßnahme, die von Montag, den 25. November, bis zum 1. Januar gilt, betrifft die Bahnhöfe Hauptbahnhof, Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor, wie die Bundespolizeidirektion Hannover mitteilte.

Bereits zur Fußball-EM im Sommer hatte die Bundespolizei mit einer Null-Toleranz-Politik auf Sicherheitsrisiken reagiert. Nun wird das Verbot auch in der Weihnachtszeit und an Silvester ausgeweitet. Es umfasst das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.

Die Verbotszonen erstrecken sich auf die S-Bahn-Linien S1, S2, S3 und S5. Ein Sprecher der Bundespolizeidirektion erklärte, Ziel sei es, die Sicherheit von Bahnreisenden während einer Zeit mit erhöhtem Passagieraufkommen und verstärktem Alkoholkonsum zu gewährleisten. Gerade im Umfeld von Weihnachtsmärkten und an Silvester sei ein solches Verbot angebracht, da Körperverletzungsdelikte mit Waffen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen seien.

Zusätzlich zum Waffenverbot ist es in Bahnhöfen und S-Bahnen von Mitternacht am 31. Dezember bis 12 Uhr am Neujahrstag untersagt, Feuerwerkskörper mitzuführen oder abzubrennen.

Zur Überwachung der Verbote wird die Bundespolizei ihre Präsenz an den betroffenen Orten verstärken. Wer die Anordnungen missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen: von Platzverweisen und Bahnhofsverboten bis hin zu Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auch Geldstrafen können verhängt werden.

In Hamburg gibt es Waffenverbotsgebiete, auch am Hauptbahnhof besteht ein Verbot. Ein Sprecher der Bundespolizeidirektion sagte, dass die Änderung des Waffengesetzes im Herbst Auswirkungen auf die bestehenden Verbotszonen habe. Mit der Verfügung solle auch Zeit überbrückt werden, bis Klarheit bestehe, wie die neuen Regeln umgesetzt würden. Ähnliche Verbote sind auch in anderen Städten wie Hannover und Bremen erlassen worden.

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