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Panorama

Polizei sucht bei Investigativ-Journalist Waffe, die es nicht gibt

wochentlich.deBy wochentlich.de21 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Polizei sucht bei Investigativ-Journalist Waffe, die es nicht gibt
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Der Mann, der ein hohes Interesse hatte, Schuld abzuwälzen, wurde zwischenzeitlich wegen Handels unter anderem mit Pistolen, Maschinenpistolen und Schießkugelschreibern zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er war alles andere als ein Schauspieler. Winkelsdorf, der für den Beitrag nur als Berater tätig war, sieht sich zu Unrecht verfolgt von einem Staatsanwalt, der Akten manipuliert habe, und kämpft seit Jahren um die Wiederaufnahme seines Falles.

Das führt zu einem Zeitungsartikel, der eine erhebliche Rolle in den Ermittlungen spielte: Im Juli schilderte Winkelsdorf seinen Fall einem Redakteur der „taz“ – ohne zu ahnen, was dieser Bericht auslösen würde. Nach Informationen von t-online wird der „taz“-Text im Durchsuchungsbeschluss als ein Grund für die Durchsuchung genannt. Die „taz“ hatte berichtet, dass Winkelsdorf seit Jahren mit der Hamburger Justiz um Gerechtigkeit ringt. Im Beitrag hieß es auch wörtlich: „Natürlich habe er einen Waffenschein, besitze selbst etliche Schusswaffen, sagt er. ‚Es macht wenig Sinn, wenn ich Polizisten zeige, wie ein MP5 funktioniert und habe keine Ahnung.'“

Dass also Winkelsdorf in der „taz“ zitiert wurde, er habe Waffen, lieferte für die Behörde einen starken Anhaltspunkt. „Das begründet aber keinen hinreichenden Tatverdacht“, sagt Rechtsanwalt Teppe. Dazu hätten weitere Ermittlungen angestellt werden müssen, ehe man zum Mittel der Hausdurchsuchung greift. Winkelsdorf erklärte, er habe das auch damals der „taz“ so nicht gesagt und sich über den Text beschwert.

Die brisante Aussage hat die taz am Dienstag nach Erscheinen dieses t-online-Textes korrigiert.* Eine Sprecherin der „taz“ hatte t-online zuvor gesagt, der Chefredaktion sei bis dato keine Bitte bekannt gewesen, Zitate in dem Text zu korrigieren. „Sofern Herr Winkelsdorf in dem Text vom 26.7.2024 falsch dargestellt sein sollte, bedauern wir das.“ Die „taz“ erklärt auch: Sie verurteile das Vorgehen gegen einen Kollegen.

Und was sagt die Hamburger Staatsanwaltschaft, die nach dem Artikel vom 26. Juli 2024 ein Ermittlungsverfahren 2025 startete und die Hausdurchsuchung im Januar 2026 durchführen ließ? t-online hat der Ermittlungsbehörde eine Reihe von Fragen gestellt. Wie konnte bei Winkelsdorf nach einer Waffe gesucht werden, die es gar nicht gibt, während die tatsächliche Waffe 2008 beim BKA gelandet ist? Fehler bei der Staatsanwaltschaft oder der Waffenbehörde?

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