Die Behörden nehmen einem Waffensammler mehrere Hundert Waffen weg, weil er angeblich nicht mehr zuverlässig ist – doch sie machen dabei Fehler. Offenbar auch im Fall von Gewehrgranaten.

Es ist der 14. April 2021. Zum vierten Mal hat Peter Frank an diesem Tag Besuch vom Landeskriminalamt Kiel und der Waffenbehörde des Kreises Nordfriesland. Die Behörden werfen dem Waffensammler schwere Verstöße gegen das Waffengesetz vor und wollen an diesem Tag weitere Waffenteile abholen, die Frank nicht mehr besitzen darf.

Bei den vorherigen drei Durchsuchungen und Razzien waren der Polizei schwere Fehler passiert. t-online berichtete ausführlich über gut 150 Waffen, die aus der Hand der Behörden verschwunden waren, oder über scharfe Waffen, die das Landeskriminalamt nicht erkannt und trotzdem an Dritte weitergegeben hatte.

Unter den Waffen waren auch Gewehrgranaten, die Frank legal besaß – denn sie waren offenbar leer, ohne Sprengstoff. Frank beteuerte das mehrfach gegenüber den Beamten, legte Belege vor, mit denen er nachwies, dass es sich um Sammlerstücke handelte. Doch die Polizei ließ den Kampfmittelräumdienst kommen und angeblich die Granaten sprengen. Belege, dass das nötig war: Gibt es nicht. Aber auch keine, dass die Sprengung überhaupt stattfand.

Wollten Polizei und die Waffenbehörde mit diesem Einsatz und der Darstellung, wie er abgelaufen sein soll, über eigene Fehler in den Ermittlungen hinwegtäuschen? Die Antworten der Behörden lassen viele Fragen offen.

Peter Franks Leidenschaft für Waffen entwickelte sich früh. Schon mit 7 Jahren begann er, Waffen zu sammeln, vor allem eine Waffe: den Karabiner 98 in allen seinen Ausführungen. „Diese Gewehre lagen hier bei uns in Nordfriesland nach dem Krieg überall auf Dachböden“, sagt er. „Verboten waren die Gewehre damals nicht, ich habe sie sogar manchmal in die Schule mitgenommen und den Lehrern gezeigt.“ Die hätten ihm dann die Waffe erklärt, Tipps zur Handhabung gegeben.

Peter Frank, Waffensammler aus Schwesing in Schleswig-Holstein. (Quelle: privat)

Franks Interesse galt schon damals vor allem der Technik der Waffen. Irgendwann besaß er eine Sammlung von mehr als 900 Waffen von unterschiedlichen Herstellern, aus verschiedenen Baujahren und von unterschiedlichen Herstellungsorten. Geschossen hat Frank damit nicht, oder nur selten. Seine Sammlung galt laut Fachmagazinen als die größte legale kulturhistorische Sammlung dieser Waffen in Europa.

Doch 2017 entbrannte ein Streit zwischen Frank und der Waffenbehörde sowie dem LKA. Ihm wurde plötzlich unterstellt, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Seine Waffen wurden sichergestellt und ein Teil davon vernichtet – möglicherweise rechtswidrig. Er wurde wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz angeklagt – der Prozess stockt seit Längerem, die Richterin wurde für befangen erklärt, und Waffen, die vom LKA und der Waffenbehörde abgeholt wurden, sind verschwunden. t-online berichtete ausführlich.

Nun stellt sich zudem heraus, dass es auch im Fall von zwei Gewehrgranaten offene Fragen gibt. Diese Gewehrgranaten können mit einem Aufsatz auf dem Karabiner 98 verschossen werden. Sie wurden während des Zweiten Weltkriegs beispielsweise zum Brechen von Bunkern verwendet. Frank hat diese Granaten nach eigenen Angaben auf einer Messe gekauft. „Sie waren ohne Inhalt, kein Sprengstoff“, sagt er. Solche Deko-Granaten dürfen Erwachsene ab 18 Jahren in Deutschland ohne spezielle Erlaubnis besitzen.

Bei Frank sahen es das Landeskriminalamt und die Waffenbehörde aber anders. Sie vermuteten, es hier mit nicht transportfähigen Granaten zu tun zu haben. „Das war völliger Quatsch“, sagt Frank. Er versichert an Eides statt, dass er bei der Durchsuchung am 14. April 2021 die Gewehrgranaten vor den Augen der Beamten auseinandergeschraubt und geschüttelt hat. Um zu zeigen, dass keine Gefahr von den Deko-Granaten ausgeht.

„Ich war tatsächlich aufgebracht“, erinnert er sich. „Deshalb kann ich mich so gut an diese Szene erinnern. Ich habe überhaupt nicht verstanden, was diese Beamten mit den Deko-Granaten haben“. t-online liegen von dem Tag der Durchsuchung Zeugenaussagen vor, die Franks Version bestätigen.

Später fand Frank die Granaten wieder zusammengeschraubt vor seiner Eingangstür. „Wenn eine Gefahr von diesen Gegenständen ausgegangen wäre, dann hat die Polizei sehr fahrlässig gehandelt, als sie sie vor eine Glasfront legte“, so Frank. Auf den Bildern ist zu erkennen, dass die Granaten geöffnet waren. Es ist ein Spalt am Gewinde zu erkennen.

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