
Konsequenzen bedenken
Pflegezusatzversicherung kündigen: Das sind mögliche Nachteile
21.08.2025 – 14:23 UhrLesedauer: 3 Min.

Eine Pflegezusatzversicherung hilft im Pflegefall, nicht auf Kosten sitzen zu bleiben. Doch nicht immer passt die Police ein Leben lang. Wann sich eine Kündigung lohnt.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Ernstfall nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab. Wer nicht möchte, dass die Kinder oder das eigene Vermögen einspringen müssen, schützt sich zusätzlich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung.
Doch nicht immer lohnt sich die Police dauerhaft. Vielleicht steigen die Beiträge mit der Zeit, der Leistungsumfang passt nicht mehr zur Lebenssituation oder es gibt schlicht bessere Angebote am Markt. Dann könnte es sinnvoll sein, die Pflegezusatzversicherung zu kündigen. t-online zeigt, was Sie dabei bedenken sollten und welche Alternativen es gibt.
Eine Kündigung kann in verschiedenen Lebenssituationen sinnvoll sein. Ein häufiger Anlass sind steigende Beiträge: Viele Pflegezusatzversicherungen werden im Alter teurer und belasten das Budget, insbesondere im Ruhestand. Auch ein besseres Angebot bei einem anderen Anbieter kann Anlass zur Kündigung sein – etwa, wenn für den gleichen Beitrag woanders mehr Leistungen geboten werden.
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Manche Versicherte entscheiden sich auch deshalb gegen ihre Police, weil sich ihre Lebensumstände verändert haben: etwa durch eine Heirat, ein Erbe, den Umzug ins Ausland oder weil sie sich anders finanziell abgesichert haben. Nicht zuletzt spielt auch die Zufriedenheit mit dem Versicherer eine Rolle. Wenn Leistungen nicht wie erwartet gewährt werden oder die Kommunikation unzureichend ist, wächst der Wunsch nach einem Wechsel oder Ausstieg.
Bevor Sie Ihre Pflegezusatzversicherung kündigen, sollten Sie sich über die Nachteile im Klaren sein. Der wohl wichtigste Punkt: Die bisher eingezahlten Beiträge bekommen Sie nicht zurückerstattet. In den meisten Fällen können Sie diese auch nicht auf einen neuen Anbieter übertragen.
Auch müssen Sie in der Regel erneut Gesundheitsfragen beantworten, wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen wollen. Sind Sie inzwischen älter und/oder sind Erkrankungen hinzugekommen, kann die neue Pflegezusatzversicherung teurer werden oder das Unternehmen lehnt Sie womöglich ganz ab. Kündigen Sie daher erst, wenn Ihnen eine verbindliche Zusage der neuen Versicherung vorliegt.
Möchten Sie generell keine Pflegezusatzversicherung mehr besitzen, ist der Nachteil offensichtlich: Der zusätzliche Schutz entfällt komplett. Diese Konsequenz kann Ihnen egal sein, wenn Sie inzwischen auf anderem Weg ausreichend finanziell vorgesorgt haben. Sind Sie zur Kündigung gezwungen, weil Sie sich die Beiträge schlicht nicht mehr leisten können, kommt womöglich eine Alternative infrage (mehr dazu unten).
Zunächst ist ein Blick in die Vertragsbedingungen entscheidend: Die meisten Policen lassen sich erst nach Ablauf der Mindestversicherungszeit und danach nur zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Dabei müssen Sie eine Frist von drei Monaten einhalten. Wer diese Frist versäumt, muss ein weiteres Jahr lang Beiträge zahlen.
Wenn Sie Ihre Pflegezusatzversicherung kündigen möchten, muss das schriftlich geschehen. Einen Grund müssen Sie nicht angeben. Das Kündigungsschreiben sollte Ihre persönlichen Daten, die Versicherungsnummer und eine klare Formulierung enthalten, dass Sie den Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Bitten Sie zudem um eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des konkreten Kündigungsdatums.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Pflegezusatzversicherung mit der Nummer [Versicherungsnummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich unter Angabe des Beendigungsdatums.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name, Ort, Datum, Unterschrift]“












