Nach einem Sargunfall, der die Trauergemeinde schockiert hatte, urteilte das Amtsgericht gegen die Witwe des Verstorbenen.
Das Amtsgericht Ansbach hat sich am Mittwoch mit einem ungewöhnlichen Fall beschäftigt, der im Juli 2021 stattgefunden hat. Während einer Beerdigung fiel der Sarg des Verstorbenen zu Boden, nachdem einer der Sargträger einen der am Sarg montierten Gurte losgelassen hatte.
Der Sarg öffnete sich daraufhin, sodass die Trauergemeinde den Verstorbenen sehen konnte. Die Witwe des Verstorbenen weigerte sich daraufhin, die Rechnung des Bestatters zu begleichen, da sie der Ansicht war, dass die zur Verfügung gestellten Gurte zu rutschig waren.
Das Gericht urteilte jedoch anders und entschied, dass die Gurte bereits unfallfrei eingesetzt worden seien. Der Bestatter habe zudem keine Verantwortung für das zu frühe Loslassen eines Gurtes von Kollegen des Toten übernommen.
Daher wurde die Witwe im März 2023 zur Zahlung des Rechnungsbetrages verurteilt. Obwohl sie Berufung einlegte, nahm sie diese später zurück und das Urteil ist nun rechtskräftig.