Warum erfuhren die Braunschweiger wochenlang nichts von einer mutmaßlichen Vergewaltigung in der Wasserwelt? Die Staatsanwaltschaft erklärt die Hintergründe.
Die mutmaßliche Vergewaltigung eines 12-jährigen Mädchens in der Braunschweiger Wasserwelt sorgt für Aufsehen – nicht nur wegen der Tat selbst, sondern auch aufgrund der späten Bekanntmachung durch die Ermittlungsbehörden. Erst auf Nachfragen der „Braunschweiger Zeitung“ und t-online bestätigte die Staatsanwaltschaft Anfang September den Vorfall, der sich bereits am 10. August ereignet haben soll.
Der Grund für die Zurückhaltung der Behörden liegt laut der „Bild“-Zeitung im Alter des mutmaßlichen Täters. Der Verdächtige, ein 15-jähriger Syrer, fällt unter den besonderen Schutz des Jugendstrafrechts. Hans Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, erklärte gegenüber der „Bild“ am Mittwoch: „Bei minderjährigen Tatverdächtigen gehen wir in der Regel mit entsprechenden Ermittlungsverfahren nicht bewusst in die Öffentlichkeit.“
Zudem habe man bei der Staatsanwaltschaft auf eine direkte Informierung der Öffentlichkeit durch eine Pressemitteilung verzichtet, weil der Tatverdächtige kurz nach der Tat direkt identifiziert werden konnte – eine Öffentlichkeitsfahndung, bei der die Ermittler auf Hinweise der Bevölkerung hoffen, sei also nicht notwendig gewesen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stehen auch drei Wochen nach der mutmaßlichen Tat „noch relativ am Anfang“, so Wolters zu t-online zu Beginn der Woche. Derzeit gehe man davon aus, dass der 15-Jährige die Zwölfjährige zunächst im Schwimmbereich belästigt habe – die eigentliche Tat habe sich jedoch danach in einer der Umkleidekabinen ereignet. Dort sollen sich die beiden alleine aufgehalten haben.
Die Ermittler hoffen, dass die Ergebnisse eines Spurenabgleiches neue Erkenntnisse bringen. Das Mädchen hatte sich nach dem Vorfall an einen Schwimmbad-Mitarbeiter gewandt, der die Polizei alarmierte, und schließlich ärztlich untersuchen lassen.