Reisepass und Personalausweis enthalten eine spezifische Buchstaben- und Ziffernkombination. Ein Detail hierbei stiftet oft Verwirrung.
Für das Mieten eines Wagens, das Eröffnen eines Kontos oder auch zum Reisen wird der Personalausweis oder der Reisepass benötigt. Teilweise wird dann die Dokumentennummer, die auf beiden Ausweisen abgedruckt ist, für die Vorgänge in ein Formular eingetragen. Dabei kann es leicht zu Missverständnissen kommen. Beispielsweise bei der Frage, ob in der Dokumentennummer eine 0 (Null) oder ein O aufgeführt ist.
Die Dokumentennummer auf Reisepässen besteht aus Buchstaben des lateinischen Alphabets sowie den Ziffern 0 bis 9. Die Aneinanderreihung dieser bildet die einzigartige Dokumentennummer. Allerdings: Einige Buchstaben werden bei dieser Zahlen-Nummer-Kombination ausgeschlossen.
Gängige Ziffern sind demnach: 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9.
Gängige Buchstaben sind: C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z.
Die Vokale A, E, I, O, U sowie die B, D, Q, S und die Umlaute Ä, Ö und Ü werden nicht verwendet, um sinntragende Wörter zu vermeiden und die Lesbarkeit der Nummer zu gewährleistet.
Ein I kann darüber hinaus leicht mit der Ziffer 1 verwechselt werden.
Auch für Personalausweise, die in Deutschland ausgestellt werden, gilt: Der Buchstabe O ist in den Dokumentennummern nicht vorhanden. Allerdings darf die Ziffer 0 (Null) enthalten sein.
Gängige Ziffern beim Personalausweis sind: 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9.
Gängige Buchstaben beim Personalausweis sind: C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z.
Die Dokumentennummer auf dem Reisepass und auf dem Personalausweis ist eine Kombination von Buchstaben und Zahlen. Dabei sind die Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und die Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z erlaubt. Die Umlaute A, E, I, O und U kommen nicht vor.