Ein Verbot der NPD – die sich inzwischen Die Heimat nennt – scheiterte vor fast genau sieben Jahren. Bei der Parteifinanzierung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt durchgegriffen.
Nach dem Karlsruher Urteil zum Stopp der staatlichen Finanzierung der früheren NPD haben zahlreiche Politiker gefordert, mögliche Auswirkungen auf die AfD zu prüfen. „Es kann nicht sein, dass der Rechtsstaat seine eigenen Feinde finanziert. Die Folgen des Urteils darüber hinaus müssen jetzt zügig und sorgsam geprüft werden“, sagte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Zuvor hatte bereits Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, mögliche Auswirkungen des Urteils zu analysieren.
Im Jahr 2021 hatte die AfD laut Rechenschaftsbericht Einnahmen in Höhe von rund 24,9 Millionen Euro. Davon stammten etwa 44 Prozent aus staatlichen Mitteln. Rund 26 Prozent waren Spenden. Weitere Einnahmen generierte die Partei unter anderem über Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerabgaben und Unternehmenstätigkeit.
Zum Vergleich: Von den Einnahmen der FDP im gleichen Jahr in Höhe von rund 51,5 Millionen Euro stammten rund 31 Prozent aus den Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung. Von den rund 86,7 Millionen Euro, die bei den Grünen 2021 an Einnahmen zusammenkamen, waren laut Rechenschaftsbericht etwa 35 Prozent staatliche Mittel.
Über die Höhe der staatlichen Zuwendungen entscheidet die sogenannte Verwurzelung in der Gesellschaft, die sich an Wählerstimmen sowie an Spenden und Beiträgen misst.
Partei als Alleinerbin eines Millionenvermögens
Beispiele für Großspenden, von denen die AfD profitierte: Ein Bauunternehmer, der auch bei Kundgebungen von radikalen Rechten auftritt, ließ der AfD im Januar 2023 eine Spende von rund 265.000 zukommen. Geld war zudem in die Kasse der Partei geflossen, nachdem ein Ingenieur aus Bückeburg 2018 die Partei in seinem Testament als Alleinerbin seines Millionenvermögens eingesetzt hatte.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte im März vergangenen Jahres ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2021 bestätigt, wonach die AfD eine hohe Strafzahlung wegen der Annahme einer Spende leisten muss. Die Spende war von zwei Unternehmen aus der Schweiz an den Kreisverband der AfD Bodenseekreis überwiesen worden, wie das Oberverwaltungsgericht mitteilte. Da das Parteiengesetz Parteien verbietet, anonyme Spenden anzunehmen, hatte die Bundestagsverwaltung gegenüber der AfD Sanktionszahlungen in Höhe von rund 396.000 Euro festgesetzt, was dem dreifachen Spendenbetrag entspricht.
Die AfD hatte die Auffassung vertreten, bei den in mehreren Tranchen überwiesenen rund 132.000 Euro, die vor der Bundestagswahl 2017 auf dem Konto des Kreisverbands der damaligen Spitzenkandidatin Alice Weidel eingegangen waren, handele es sich um Zuwendungen an Weidel, die nicht unter das Parteiengesetz fielen.
Habeck: Hohe rechtliche Hürden
Im Jahr 2020 lenkte die AfD in einem anderen Rechtsstreit mit der Verwaltung des Bundestags um unzulässige Parteispenden für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen ein und akzeptiert eine Strafzahlung von knapp 270.000 Euro.
Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) verwies unterdessen auf hohe rechtliche Hürden bei Parteiverboten und der Einschränkung von Finanzströmen. „Das ist eine Frage, die die Gerichte klären müssen auf der Beweislage, die die Dienste ermitteln“, sagte Wirtschaftsminister Habeck dem Fernsehsender Welt. Die offene Gesellschaft gebe auch ihren Feinden viel Raum, das gelte auch für die AfD. Er betonte: „Wir müssen zu den Prinzipien der offenen Gesellschaft stehen.“
CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte, der Ausschluss der AfD von der Parteienfinanzierung müsse dringend und umfassend geprüft werden. „Die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie verfassungsfeindlich ist. Das Urteil könnte eine Blaupause für die AfD sein“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das ermöglicht auch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, dazu zählt beispielsweise Observation. Die AfD will, dass diese Einstufung zurückgenommen wird. Eine Klage der Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln blieb für sie ohne Erfolg. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster dazu wird im März erwartet.
Bundesweite Demonstrationen
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich im Juni in Die Heimat umbenannt hatte, für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Den Antrag hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gestellt.
Anträge auf ein Verbot der NPD waren 2003 und 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Derzeit wird auch über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Dies könnte nur von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragt werden.