„Wir haben Papier“

Bundeswahlleiterin weist Kritik zurück – Industrie widerspricht ihr

Aktualisiert am 10.11.2024 – 13:30 UhrLesedauer: 2 Min.

Bundeswahlleiterin Ruth Brand (Archivbild): Sie weist Vorwürfe der Instrumentalisierung von sich. (Quelle: IMAGO/Thomas Imo/imago)

Die Diskussionen über Neuwahlen und die Vorwürfe gegen die Bundeswahlleiterin reißen nicht ab. Jetzt äußert sich Ruth Brand zu der Kritik an ihren Warnungen.

Im Streit über den Termin für Neuwahlen hat Bundeswahlleiterin Ruth Brand den Unions-Vorwurf einer Einmischung des Kanzleramtes zurückgewiesen. „Es gab keine Weisung oder Einflussnahme auf die Position der Bundeswahlleiterin im Zusammenhang mit Neuwahlen“, sagte ihr Sprecher der Nachrichtenagentur Reuters am Wochenende.

„Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Bundeswahlleiterin als unabhängiges Wahlorgan (…) nicht an Weisungen, sondern an die gesetzlichen Vorschriften gebunden.“ Es sei Aufgabe der Bundeswahlleiterin, bei der Vorbereitung von Wahlen auch auf Risiken hinzuweisen.

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Brand warnte vor „unabwägbaren Risiken“

Zuvor hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, dem Kanzleramt vorgeworfen, die Bundeswahlleiterin instrumentalisiert zu haben. Brand war Anfang 2023 als Präsidentin des Statistischen Bundesamtes vom SPD-geführten Bundesinnenministerium berufen worden und nimmt in dieser Funktion auch das Amt als Bundeswahlleiterin ein.

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Brand habe in ihrem Schreiben von Freitag an Kanzler Olaf Scholz erklärt, dass die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl essentiell für das Vertrauen der Bürger in die Demokratie sei, sagte der Sprecher. Deshalb sei es erforderlich, den vom Grundgesetz vorgegebenen Zeitraum der 60 Tage ab Auflösung des Deutschen Bundestages voll ausschöpfen zu können, um alle erforderlichen Maßnahmen rechtssicher und fristgemäß treffen zu können. Die Auslösung des Parlaments ordnet der Bundespräsident an. Der hat dafür theoretisch 21 Tage Zeit, nachdem der Bundestag dem Kanzler das Vertrauen entzogen hat.

Brand hatte in dem Schreiben vor „unabwägbaren Risiken auf allen Ebenen, insbesondere auf Gemeindeebene“, gewarnt, sollte ein Termin für die möglichen Neuwahlen zu früh angesetzt werden. Sie verwies auf die Zeit rund um Weihnachten und Neujahr, aber auch darauf, dass möglicherweise nicht genügend Papier zur Verfügung stehe, um so schnell alle Unterlagen drucken zu können.

Der Sprecher wies den Vorwurf zurück, dass Brand in den vergangenen Tagen ihre Meinung zum Zeitpunkt vorgezogener Neuwahlen geändert habe. Ein Beschäftigter der Bundeswahlleiterin habe gegenüber Medien lediglich gesagt, dass es bei vorgezogenen Neuwahlen unabhängig vom konkreten Zeitpunkt gesetzliche Fristen gebe, welchen die Bundeswahlleiterin selbstverständlich unterliege.

Daraus sei in Berichten teilweise abgeleitet worden, dass sich die Bundeswahlleiterin für eine Wahl im Januar ausgesprochen habe. „Die Aussage gilt aber unabhängig von einem konkreten Wahltermin“, betonte der Sprecher.

Die deutsche Papierindustrie hat indes Warnungen der Bundeswahlleiterin widersprochen, ein zu früher Neuwahltermin könne an Papierknappheit im Land scheitern. „Wir haben Papier“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands der deutschen Papierindustrie, Alexander von Reibnitz, am Samstag dem ZDF. „Die deutsche Papierindustrie ist sehr leistungsfähig.“

Auf die Frage, ob die deutsche Papierindustrie auch schnell genug das notwendige Papier für Wahlunterlagen für eine Neuwahl bereits im Januar liefern könne, sagte von Reibnitz: „Klare Antwort: Ja. Bei rechtzeitiger Bestellung können wir das benötigte Papier für eine vorgezogene Bundestagswahl liefern.“

Am Montag werde es eine Besprechung mit den Landesleitern zur Vorbereitung der Bundestagswahl geben, bestätigte der Sprecher. „Natürlich werden in diesem Kontext aufgrund der aktuellen Situation insbesondere auch Themen besprochen, die im Kontext einer möglichen Neuwahl von Relevanz sind“, sagte er.

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