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Finanzen

Neuerungen kommen für Rentner im September 2025

wochentlich.deBy wochentlich.de29 August 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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Neuerungen kommen für Rentner im September 2025
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Einige Neuerungen für Rentner

Diese Änderungen bei der Rente kommen im September


29.08.2025 – 16:42 UhrLesedauer: 4 Min.

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Rentner erledigt Einkäufe: Die Änderungen bei der Rente betreffen unter anderem auch die Rentenerhöhung 2025. (Archivbild) (Quelle: Jelena Stanojkovic/getty-images-bilder)

News folgen

Auch im September kommt es zu Neuerungen für Rentner. Monumentale Änderungen bei der Rente sind es allerdings nicht. Einige wichtige Informationen sind dennoch dabei.

Der September bringt bei der Rente in Deutschland wieder einige Änderungen, die für Millionen Rentnerinnen und Rentner wichtig sind. Die Neuerungen im kommenden Monat betreffen unter anderem die Rentenerhöhung, die Stabilisierung der Pflegebeiträge und jene Menschen, die die Möglichkeit haben, erstmals in Rente zu gehen.

Hinzu kommen Informationen zum Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner, der nur noch wenige Monate extra ausgezahlt wird, sowie das Auszahlungsdatum der gesetzlichen Rente und eine Erinnerung, was zu tun ist, falls die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 verpasst wurde.

  • Brandbrief an die Ministerin: Reiches Berater fordern Kürzungen bei der Rente
  • Kritik an Rentenplan: Teure Mütterrente – allein das Verschicken der Bescheide kostet Millionen

Zu Jahresbeginn wurde der Pflegebeitrag von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent für Eltern und 4,0 für Kinderlose erhöht. Der rückwirkende Nachschlag bei der Pflegeversicherung für Januar bis Juni wurde im Juli und August erhoben. Ab September 2025 erfolgt der Abzug regulär und ohne Nachzahlungen direkt über die Rentenzahlung. Wer den neuen Zahlbetrag kontrollieren möchte, sollte die Abrechnungen der Rentenversicherung prüfen.

Dies wirkt sich positiv auf die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent aus, die seit Juli 2025 offiziell gilt. Denn ab September kommt die Erhöhung vollständig bei allen Rentnerinnen und Rentnern an. Aktuell liegt der Rentenwert bundesweit bei 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Nun bekommt ein Rentner, der beispielsweise 1.500 Euro brutto erhielt, ab September rund 1.556 Euro. Abzüglich der regulären Abgaben bleibt dieser Betrag ab dem kommenden Monat konstant.

Weiterhin erhalten jene Rentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, einen Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent der eigenen Nettorente. Noch erfolgt die Auszahlung separat. Der Zuschlag erreicht die Rentner normalerweise zwischen dem 10. und 20. September.

Ab Dezember kommt es dann zu einer Änderung. Der Zuschlag wird dann automatisch in die monatliche Rente integriert und nicht mehr separat ausgezahlt.

  • Drei Millionen betroffen: Rentenzuschlag wird neu berechnet – Erstattung möglich

Zudem sollten steuerpflichtige Rentner, die noch keine Steuererklärung für 2024 abgegeben haben, im September dringend tätig werden. Zwar ist die Abgabefrist für Pflichtveranlagte ohne Beratung bereits am 31. Juli 2025 abgelaufen. Um Zuschläge und Schätzungen zu vermeiden, sollten verspätete Abgaben im kommenden Monat nachgeholt werden.

  • Rentenbesteuerung: Ab wann Rentner wirklich Steuern zahlen müssen

Für privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner endet am 30. September die Frist, zu Jahresbeginn 2026 die private Krankenversicherung zu wechseln. Zu bedenken ist allerdings, dass die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist maßgeblich ist.

Denn nicht alle abgeschlossenen Verträge orientieren sich am Kalenderjahr, weshalb sich eine sorgfältige Prüfung anbietet. Ein voreiliger Wechsel kann Nachteile bringen.

Ab September haben mehrere Jahrgänge den Anspruch, in Rente zu gehen. Dabei kommen verschiedene Rentenarten infrage. Die wichtigsten vier sind wie folgt:

  • Altersrente für langjährig Versicherte: Personen, die zwischen dem 2. August 1962 und dem 1. September 1962 geboren wurden, haben die Möglichkeit, mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Voraussetzung dafür sind mindestens 35 Versicherungsjahre. Der Abschlag beträgt 13,2 Prozent.
  • Personen, die zwischen dem 2. Oktober und dem 1. November 1963 geboren wurden, können bereits mit 61 Jahren und 10 Monaten in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eintreten. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen sind mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nötig und zum anderen ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50. Der Abschlag beträgt 10,8 Prozent.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Versicherte, die zwischen dem 2. Februar und dem 1. März 1961 geboren wurden, können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür sind mindestens 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Renteneintritt ist abschlagsfrei möglich. Der frühestmögliche Renteneintritt liegt in diesem Fall bei 64 Jahren und 6 Monaten.
  • Regelaltersrente: Für Personen, die zwischen dem 2. Juni und dem 1. Juli 1959 geboren wurden, beginnt die Regelaltersrente erstmals mit 66 Jahren und 2 Monaten. Voraussetzung für den Rentenanspruch ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die individuelle Rentenhöhe und ein möglicher Abschlag vom persönlichen Versicherungsverlauf abhängen, ist eine rechtzeitige Prüfung des Rentenkontos empfehlenswert – insbesondere im Hinblick auf die erfüllten Wartezeiten und mögliche Zuschläge oder Kürzungen.
  • Altersvorsorge: Wann Sie ohne Abschläge in Rente gehen können

Die Deutsche Rentenversicherung überweist Renten in der Regel am letzten Bankarbeitstag eines Monats. Im September 2025 fällt dieser Termin auf Dienstag, den 30. September.

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