Nein, diese Idee ist ein Angriff auf die Tarifautonomie
Der Mindestlohn ist den Grünen zu niedrig. Deshalb soll jetzt – Achtung, kein Wortwitz – ein Mindest-Mindestlohn her. So jedenfalls lässt sich die von der Ökopartei vorgeschlagene Einkommensuntergrenze für die Verhandlungen über den Mindestlohn verstehen.
Klingt nach einer guten Idee, vor allem für Menschen im Niedriglohnsektor? Wäre aber in Wahrheit nichts anderes als ein schwerer Eingriff in die Tarifautonomie und damit ein Angriff auf das Grundgesetz, in dem diese festgeschrieben ist.
Unsere Verfassung nämlich sieht vor, dass über die Höhe der Löhne in Deutschland die Sozialpartner bestimmen, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Eine lang bewährte Praxis, für die es gute Gründe gibt:
Die Tarifautonomie sorgt dafür, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbstständig aushandeln, welcher Lohn am besten zu den jeweiligen Voraussetzungen der einzelnen Branche passt – Subsidiaritätsprinzip nennt sich das. Greift der Staat umgekehrt zu sehr lenkend in die Marktwirtschaft ein, setzt er etwa Löhne per Gesetz zu hoch an, drohen dort, wo Firmen sich diesen nicht leisten können, schnell Stellenabbau und Jobverluste. Dem Niedriglohnbezieher ist damit nicht geholfen.
Darum ist und bleibt es richtig, den gesetzlichen Mindestlohn in gewohnter Manier in der Mindestlohnkommission zu bestimmen. Denn seien wir ehrlich: Würde der Vorschlag der Grünen in die Tat umgesetzt – wozu sollen sich Gewerkschaften und Arbeitgeber dann überhaupt noch treffen?
Setzten sich die Grünen durch, würde aus dem Mindest-Mindestlohn schnell der Maximal-Mindestlohn. Dann würden sich die Arbeitgeber – zu Recht – darauf zurückziehen, dass sie jenseits dieser dann deutlich höheren Grenze ohnehin keinen Spielraum mehr sehen. Dann wäre die ganze Kommission obsolet.
Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten wie diesen, in denen die Unternehmen ohnehin unter Druck stehen, braucht es nicht mehr staatlichen Dirigismus, sondern weniger, damit die Wirtschaft wieder wächst. Das gilt auch und ganz besonders für den Mindestlohn.