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2025 müssen viele Bürger die Steuererklärung für 2024 einreichen. Die gestaltet sich jedoch etwas anders als im Jahr zuvor. Was Sie wissen sollten.

In kaum einem Bereich ändern sich die gesetzlichen Vorgaben so regelmäßig wie bei der Einkommensteuer. Für das Steuerjahr 2024 ergeben sich einige erfreuliche Neuerungen. t-online fasst zusammen, was bei der kommenden Steuererklärung für Sie gilt.

Steuerfreier Grundfreibetrag: Sie müssen nicht auf Ihr gesamtes Einkommen Steuern zahlen. Einen Teil rührt das Finanzamt gar nicht erst an, den sogenannten Grundfreibetrag. Für das Steuerjahr 2024 steigt er von 10.908 Euro auf 11.784 Euro. Für Ehepartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag von 23.568 Euro.

Keine Fristverlängerung mehr: Wer dazu verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung einzureichen, sollte sich ab 2025 wieder den normalen Abgabetermin merken. Für die Steuererklärung 2024 endet die Frist am Donnerstag, 31. Juli 2025. Wegen der Corona-Pandemie war das Abgabedatum in den vergangenen Jahren etwas nach hinten verschoben worden. Ab 2025 gilt nun wieder der übliche Rhythmus. Lesen Sie hier, welche Strafe droht, wenn Sie die Frist verpassen.

Private Veräußerungsgeschäfte: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften – etwa über Ebay, Kleinanzeigen oder Etsy – bleiben steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Für das Steuerjahr 2024 wird diese von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das heißt: Sobald Sie einen höheren Gewinn erzielt haben, wird die gesamte Summe steuerpflichtig – nicht bloß der übersteigende Teil.

Qualifizierungsgeld: Seit April 2024 können Arbeitgeber eine neue Förderung für ihre Mitarbeiter beantragen. Das Qualifizierungsgeld soll mehr Fortbildungen in Betrieben ermöglichen, die unter anderem vom Strukturwandel betroffen sind. Das Geld erhalten Arbeitnehmer als Lohnersatz für die Zeit, in der sie an der Weiterbildung teilnehmen. Obwohl es steuerfrei ist, müssen die Empfänger eine Steuererklärung abgeben, denn es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Qualifizierungsgeld den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen erhöht. Lesen Sie hier, warum Sie bei Lohnersatz oft Steuern nachzahlen müssen.

Arbeitnehmersparzulage: Beschäftigte haben das Recht, einen Teil ihres Bruttogehalts als vermögenswirksame Leistungen anzulegen. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter einer bestimmten Grenze, erhalten Sie dabei noch eine Förderung vom Staat. Die Einkommenshöchstgrenze für diese sogenannte Arbeitnehmersparzulage ist 2024 für Singles von 20.000 Euro auf 40.000 Euro gestiegen und für Ehepaare von 40.000 Euro auf 80.000 Euro. Sie müssen die Förderung jedes Jahr über die Steuererklärung beantragen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Dienstwagen privat nutzen: Fahren Sie einen reinen Elektro-Firmenwagen, der ab dem 1. Januar 2024 neu oder gebraucht angeschafft wurde, wird dieser bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro ermäßigt besteuert. Für ältere E-Autos gilt noch die alte Grenze von 60.000 Euro. Fällt Ihr E-Dienstwagen unter diese Grenzen, versteuern sie ihn monatlich pauschal mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil. Bei teureren Fahrzeugen wären es 0,5 Prozent des Listenpreises.

Umzugskosten: Mussten Sie 2024 aus beruflichen Gründen umziehen, entscheidet das Datum darüber, wie viel Sie von der Steuer absetzen können. Lag der Umzug vor dem 1. März, können Sie 886 Euro für sich ansetzen und 590 Euro für jede weitere Person, die mit umzieht (Ehepartner, Lebenspartner, ledige Kinder). Ab dem 1. März steigen die Pauschalen für die Umzugskosten auf 964 Euro plus 643 Euro für jede weitere Person.

Dienstreisen ins Ausland: Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr die sogenannten Pauschbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Bis zu deren Höhe kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Kosten für Übernachtungen steuerfrei erstatten und die Angestellten dürfen ihren sogenannten Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten absetzen. Welche Pauschbeträge 2024 für welches Land gelten, können Sie hier nachlesen.

Sachbezüge: Kommt Ihr Arbeitgeber für Ihre Verpflegung und Unterkunft auf, müssen Sie diese Sachbezüge versteuern. 2024 gelten zum Teil höhere Werte als im Jahr zuvor. Für ein Frühstück müssen Sie 2,17 Euro angeben, für ein Mittag- oder Abendessen 4,13 Euro und für eine gestellte Unterkunft 9,27 Euro pro Tag.

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