Alfons Schuhbeck ist bereits wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Nun kommen neue Anklagepunkte hinzu.

Neuer Justizärger für Alfons Schuhbeck: Gegen den einstigen Münchner Starkoch hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage erhoben. Dem 75-Jährigen werden Insolvenzverschleppung, Betrug und Subventionsbetrug in zahlreichen Fällen vorgeworfen, wie die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mitteilte.

Wegen Steuerhinterziehung ist Schuhbeck (75) bereits zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Er befindet sich seit dem 23. August vergangenen Jahres in Haft.

Für neun seiner Unternehmen soll Alfons Schuhbeck laut Staatsanwaltschaft die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben, obwohl das jeweilige Unternehmen bereits zahlungsunfähig gewesen sei.

Außerdem soll Schuhbeck in 212 Fällen rund 260.000 Euro nicht und in 267 Fällen rund 700.000 Euro nicht fristgerecht an die gesetzlichen Krankenkassen abgeführt haben.

Für mehrere Unternehmen soll Schuhbeck außerdem jeweils Coronasoforthilfe sowie Überbrückungshilfen beantragt haben. Er soll dabei wissentlich falsche Angaben gemacht haben, um die Subventionen in Höhe von 460.000 Euro zu bekommen. 19 Fälle von Subventionsbetrug hat die Staatsanwaltschaft zusammengetragen. In fünf Fällen, in denen die Hilfen nicht ausbezahlt wurden, geht es um den Tatbestand des versuchten Betrugs.

Die ausgezahlten Hilfen soll Schuhbeck dann „nicht wie vorgegeben zielgerichtet für betriebliche Zwecke der jeweils antragstellenden Unternehmen verwendet haben, sondern überwies einen Großteil der Beträge an andere seiner Gesellschaften oder bediente deren Verbindlichkeiten“, heißt es weiter. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Tatvorwurf des Subventionsbetruges in neunzehn Fällen.

Geschäftspartner und Gläubiger seien massiv durch die bereits seit 2017 bestehende Zahlungsunfähigkeit geschädigt worden. Bei den Ermittlungen hat die Behörde nach eigenen Angaben die 80 Gläubiger mit den höchsten Forderungen sowie das Finanzamt und die Landeshauptstadt München angeschrieben, um Auskunft über die Schulden zu erhalten. Sämtliche Bankkonten aller elf Gesellschaften seien ausgewertet worden, dies habe rund 50 Konten betroffen.

Eine stattliche Anzahl an Informationen kam so zusammen: Die Ermittlungsakten sollen laut Staatsanwaltschaft einen Umfang von rund 45 Bänden haben, die Anklageschrift umfasse 124 Seiten.

„Herr Schuhbeck wird sich gegen die Anklagevorwürfe verteidigen. Zur Sache hat er sich bislang nicht geäußert“, teilten seine Anwälte Norbert Scharf und Joachim Eckert mit. „Voreilige Festlegungen oder Profilierungen verbieten sich angesichts von Stand und
Umfang des Verfahrens.“

Das Verfahren befinde sich mit Anklageerhebung nun im Zwischenverfahren. Die Herrschaft darüber liege damit bei Gericht, das über die Zulassung der Anklage entscheide, heißt es in der Stellungnahme der Anwälte weiter. „Die mit der Anklage aufgeworfenen Fragen betreffen die wirtschaftliche Seite der jüngeren Lebensgeschichte von Herrn Schuhbeck, die es zu klären gilt. Äußerungen zu den Anklagevorwürfen werden gegenüber dem Gericht erfolgen, nicht in oder über die Öffentlichkeit.“

Im vergangenen Jahr hatte Schuhbeck seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten. Das Landgericht München I hatte ihn zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Es war überzeugt, dass er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen. Er gab zu, dazu ein Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte.

Zunächst saß Schuhbeck in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech ein und inzwischen in einer Außenstelle der JVA im Andechser Ortsteil Rothenfeld, wo er auch eine Hafterleichterung erhalten hatte. Seit Februar befand er sich im offenen Vollzug, hatte zwei Tage im Monat Freigang. Im vergangenen Jahr wurde auch ein Insolvenzverfahren gegen ihn persönlich eröffnet.

Share.
Exit mobile version