Es geht um Fußnoten
Netto zieht im Handzettel-Streit vor Gericht
10.11.2024 – 11:03 UhrLesedauer: 1 Min.
Bestimmte Werbeprospekte von Netto waren aufgrund von undurchsichtigen Preisangaben untersagt worden. Nun nimmt der Discounter den Kampf auf.
Netto lässt im Streit um seine Handzettel nicht locker und zieht vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Wie das Branchenblatt „Lebensmittel Zeitung“ berichtet, hat der Discounter dort gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 24. September Revision eingereicht. Die Nürnberger Richter hatten die Werbung für Jacobs-Kaffee in einem Prospekt vom Dezember 2022 als irreführend bewertet und untersagt. Sie bemängelten die insgesamt „vier unterschiedlichen Preisinformationen und ein Regel-Ausnahmeverhältnis in der Fußnote“.
Hintergrund des Urteils war die seit 2022 geltende Preisangabenverordnung (PAngV), die vorschreibt, dass Händler neben dem Endpreis auch den Grundpreis pro Mengeneinheit, beispielsweise pro Kilogramm oder Liter, ausweisen müssen – was Netto unterlassen hatte.
Die Entscheidung des BGH wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Auswirkungen auf die Werbepraxis des Einzelhandels haben könnte. Eine Bestätigung des bisherigen Urteils in dem Fall würde bedeuten, dass Händler ihre Preisangaben in Werbematerialien anpassen müssten, um den Grundpreis direkt beim Endpreis anzugeben. Dies könnte zu erhöhtem Aufwand und Kosten führen, schreiben die Experten der „Lebensmittel Zeitung“.
Wettbewerbszentrale und Verbraucherschützer betonen derweil die Bedeutung klarer und transparenter Preisangaben für Verbraucher. Sie argumentieren, dass nur durch eine unmittelbare Angabe des Grundpreises eine Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet sei. Netto hingegen sieht in der Fußnotenlösung eine zulässige und praktikable Methode.
Der BGH-Termin zur mündlichen Verhandlung ist für den 12. Dezember 2024 angesetzt. Eine Entscheidung wird voraussichtlich Anfang 2025 erwartet.