Egal, ob Sie nachzahlen müssen oder nicht: Bestimmte Nebenkosten können Sie von der Steuer absetzen. Welche Posten das sind – und welche nicht.
Gartenpflege, Hausmeister, Aufzugwartung – Vermieter dürfen viele Ausgaben auf ihre Mieter umlegen. Im Gegenzug können die einen Teil dieser Nebenkosten in der Steuererklärung angeben und dadurch Steuern sparen. Doch welche Posten der Nebenkostenabrechnung sind steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich dürfen Sie all jene Kosten in die Steuererklärung aufnehmen, die als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen gelten.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen:
Zu den Handwerkerleistungen zählen:
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie 20 Prozent der Kosten in der Steuererklärung angeben. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro im Jahr. Bei Handwerkerleistungen gelten ebenfalls 20 Prozent der Kosten als steuerlich absetzbar, allerdings nur bis maximal 1.200 Euro im Jahr. Die Steuererstattung gibt es in der Regel für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber für die Materialkosten.